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„Anne Will“: Diskussion um Schwangerschaftsabbruch – die Meinung des einzigen männlichen Gastes sorgt für Ärger

„Anne Will“: Diskussion um Schwangerschaftsabbruch – die Meinung des einzigen männlichen Gastes sorgt für Ärger

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Für die Chefredakteurin des Onlinemagazins „Edition F“ ist klar, dass Frauen in der aktuellen Gesetzeslage wie unmündige Bürger begandelt werden. Foto: imago/Jürgen Heinrich
  • In der aktuellen Folge von Anne Willl wurde über das Thema Schwangerschaftsabbrüche diskutiert
  • Mit dabei waren Franziska Giffey, Kristina Hänel, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Teresa Bücker
  • Als einziger Mann und Schwangerschaftsabbruchgegner Philipp Amthor

Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel rückte das Thema „Schwangerschaftsabbruch“ ins Licht der breiten Öffentlichkeit.

Sie hatte auf ihrer Website angegeben, dass sie eben solche Schwangerschaftsabbrüche durchführt – und verstieß damit gegen den Paragrafen 219a, welcher die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche untersagt.

Anne Will mit dem Thema Abtreibung: „219a verstößt gegen unsere Grundrechte“

Die 62-Jährige wurde daraufhin im November 2017 zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite angegeben hatte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

Die Ärztin ist der Ansicht, dass der Paragraf 219a verfassungswidrig ist und fordert, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit ihm auseinandersetzt.

„Lebensschützer“ Philipp Amthor bildet die Gegenstimme

Bei „Anne Will“ in der ARD waren am Sonntag Franziska Giffey (SPD), Philipp Amthor (CDU), Kristina Hänel, Sabina Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Teresa Bücker zu Gast, um über das brisante Thema zu diskutieren.

Philipp Amthor bezog dabei als selbsternannter Lebensschützer die einzige (männliche und kinderlose) Gegenstimme in der Diskussion.

CDU-Politiker vergleicht einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a mit dem Überfahren einer roten Ampel

Er kritisierte die Ärztin Kristina Hänel scharf. Sie habe „willentlich und wissentlich“ gegen das bestehende Werbungsverbot verstoßen.

Der Verstoß der Ärztin ist für ihn das gleiche, wie willentlich über eine rote Ampel zu fahren. Und außerdem gebe es mittlerweile ja eine Lösung für den Paragrafen.

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Aktueller Kompromiss zum Paragrafen 219a „gut so, wie er ist“

Der nach langer Zeit beschlossene Kompromiss der Bundesregierung (hier liest du mehr dazu) ist für ihn zufriedenstellend: Paragraf 219a bleibt zwar bestehen, Ärzte dürfen nun aber auf ihrer Website darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Mehr Informationen darüber bereitzustellen ist ihnen aber nicht erlaubt.

Es existiert ein doppeltes Vertrauensproblem

Teresa Bücker, Chefredakteurin des feministischen Online-Magazins „Edition F“ merkt an, dass es in der Debatte ein „doppeltes Vertrauensproblem“ gibt.

Zum Einen liege dies im Vertrauen den Ärzten gegenüber, Werbung nicht zu übertreiben. In Bundestagsdebatten werden ganz bewusst überspitzte Beispiele wie plakative Werbeoffensiven genutzt. „Die sind unter der Gürtellinie.“

Ärzten sei bereits durch die Berufsordnung untersagt, offensiv Werbung für ihre Dienstleistungen zu machen.

Vorwurf: Frauen werden wie unmündige Bürger behandelt

Zum Anderen herrscht ein Vertrauensproblem den Frauen gegenüber. Die aktuelle Gesetzgebung scheint den Frauen nicht zuzutrauen, selbst über den Abbruch einer Schwangerschaft zu entscheiden. „Wir behandeln Frauen nach wie vor wie unmündige Bürger.“

Weiter kritisiert sie die im Zuge der „Zwangsberatung“ existierende „Bedenkzeit“ zwischen der Beratung und dem Abbruch an sich – von welcher selbst die Weltgesundheitsorganisation sagt, dass diese nicht vonnöten sei. (db)