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Junge Frau verführt Freunde zu Sex auf Grabstein – dann beginnt der Albtraum

Junge Frau verführt Freunde zu Sex auf Grabstein – dann beginnt der Albtraum

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Die Partynacht auf dem alten Friedhof von Rothenburg ob der Tauber ist völlig eskaliert. Foto: dpa

Ansbach. 

Alkohol, Sex und schlimme Vorwürfe: Was Ende Oktober 2017 auf dem Alten Friedhof von Rothenburg ob der Tauber geschah, sorgte in der bayrischen Gemeinde für großes Aufsehen.

Eine junge Frau (25) soll eine 18-Jährige zum Geschlechtsverkehr mit einem Bekannten (24) auf einem Grabstein angestiftet, möglicherweise sogar genötigt haben. Doch dabei sollte es nicht bleiben.

Junge Frau zeigt Sex nach Friedhofs-Party als Vergewaltigung an

Es muss eine wilde Partynacht auf dem Friedhof gewesen sein. Die beiden jungen Frauen tanzten zu lauter Musik mit insgesamt drei Männern um die Gräber herum.

Offenbar wollten die Freunde auf dem Friedhof eine Art vorgezogene Halloween-Party feiern, die aus dem Ruder lief, sagte die Staatsanwältin. Wie das Onlineportal „infranken.de“ berichtet, habe es danach noch weiteren Geschlechtsverkehr mit dem 24-Jährigen gegeben. Den hat die 18-Jährige am Tag darauf als Vergewaltigung angezeigt.

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Kein Beweis für Vergewaltigung

Drei Monate verbrachten der 24-Jährige und die 25-Jährige daraufhin wegen der schwerwiegenden Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Doch die Beweise für eine Sexualstraftat reichten nicht aus. Eingestellt wurde das Verfahren aber nicht.

Freunde zu Geldstrafen verurteilt

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Störung der Totenruhe weiter. Das Gericht sprach die Drei schuldig. Die Geldstrafe: 90 Tagessätze zu 10 Euro.

Der 24-Jährige und die 18-Jährige akzeptierten die Strafe gleich. Doch die mutmaßliche Anstifterin legte Einspruch ein. Den nahm sie jedoch am Mittwoch zurück, um sich ein mehrjähriges Verfahren zu ersparen.

„Dies wäre über die Kräfte meiner Mandantin gegangen, die die Sache abschließen wollte“, sagte ihr Verteidiger dem Onlineportal.

Die Verfahren gegen das Trio wurde gegen Geldauflage beziehungsweise wegen geringer Schuld eingestellt.