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Bürgergeld-Empfänger rechnet vor: Bis auf eine Sache zahlt alles das Jobcenter

Bürgergeld-Empfänger Jerrick aus der RTL2-Doku „Hartz und Herzlich“ hat seine erste Wohnung. Ihm wird nun bewusst, was es kostet.

© imago images / Eibner

Bürgergeld: Was Familien mit Kindern wissen müssen

Für Jerrick aus der Sozial-Doku „Hartz und Herzlich“ beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Der 23-Jährige hat seine erste eigene Wohnung bezogen, lebte davor zwei Jahre als Obdachloser ohne festen Wohnsitz.

Doch was eine eigene Bleibe für den Bürgergeld-Empfänger vor allem Kosten-technisch wirklich bedeutet, das wird dem Hauptschulabgänger erst jetzt richtig bewusst.

Erste Wohnung für Bürgergeld-Empfänger: Stromkosten!

In der RTL2-Doku erklärt Jerrick, dass ihm erst wirklich klar sei, dass er die Stromkosten selbst tragen müsse. 60 Euro muss der Bürgergeld-Empfänger an Strom zahlen. „So viel ich weiß, ist Strom das Einzige, was man selber bezahlt. Die Mietkosten werden ja vom Jobcenter übernommen. Gas und Wasser ist da alles schon mit vorhanden, das hat mir meine Ansprechpartnerin mal richtig erklärt“, so der Mannheimer.

Für den 23-Jährigen eine völlig neue Situation, für einige Dinge nun selbst aufkommen zu müssen.

Jerrick: „Es ist das erste Mal, dass ich so viel Kram wie Stromkosten, Rundfunkgebühren zahle… das ist alles voll fremd für mich. Ich musste in den eineinhalb Monaten jetzt sehr viel Neues lernen. Das ist ein bisschen mehr Verantwortung auch. Was heißt ein bisschen, es ist viel mehr Verantwortung. Ich muss erst einmal realisieren, dass ich jetzt meinen eigenen Haushalt habe.“



Kommt der „Hartz und Herzlich“-Protagonist denn mit alldem klar, nachdem er sich zuvor um solche Sachen nicht kümmern musste? „Ist zwar gut auf jeden Fall, aber ich muss mich erst mal dran gewöhnen.“

Die Sozial-Doku „Hartz und Herzlich“ kommt wochentags immer um 18.05 Uhr bei RTL2. Die Folgen sind aktuell auch in der Mediathek bei RTL+ abrufbar.