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Bußgeld: Das darf NICHT in den Müll – sonst droht eine dicke Strafe

Bei der Mülltrennung gibt es einige Dinge zu beachten, sonst droht ein Bußgeld. Doch habt ihr das schon gewusst?

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Mülltonne voll: So können Mieter Abfall trotzdem entsorgen

Während der Corona-Pandemie sind die Menschen viel zu Hause und verursachen dadurch deutlich mehr Hausmüll. Immer wieder kommt es deshalb vor, dass Mülltonnen lange vor dem Abholtermin bereits voll sind. Was Mieter bei überfüllten Tonnen tun können, sehen Sie im Video!

Die Mülltrennung in Deutschland gehört in vielen Haushalten dazu. Seit dem 1. Mai ist diese auch deutlich strenger geworden. Ob Bio-, Plastik- oder Glas-Müll – die Bürger müssen jetzt besonders achtsam trennen, sonst wird schnell ein happiges Bußgeld fällig.

Denn gerade bei der Trennung von Glas gibt es einige Dinge, die viele bisher sicher nicht auf den Schirm hatten. Gelangen nämlich nicht konforme Glasprodukte in einen Glascontainer, kann es ziemlich teuer werden…

Bußgeld: Das gehört nicht in de Glascontainer

Wie „Ruhr24.de“ berichtet, gibt es insgesamt zehn Gläser, die niemals in einem Altglascontainer entsorgt werden sollten – andernfalls droht ein Bußgeld. Dazu zählen vor allem Glasprodukte, die ein spezielles Material und dementsprechend einen anderen Schmelzpunkt haben. Unter anderem gehören dazu Trinkgläser, hitzebeständige Glasbehälter wie Auflaufformen, Fensterglas und Spiegelglas, Keramik, Porzellan sowie Steingut.

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Außerdem haben Glühbirnen und Leuchtmittel nichts im Glascontainern zu suchen. Dies ist nämlich besonders kritisch, da aufgrund der oft enthaltenen Schadstoffe und der speziellen Zusammensetzung eine gesonderte Trennung Pflicht ist. Hier wird Bürgern geraten, solche Produkte über spezielle Sammelstellen oder den Restmüll zu entsorgen. Wird man beim Falsch-Entsorgen erwischt, kann das teuer werden.

So teuer wird falsche Glasentsorgung

Glasprodukte, die so nämlich nicht in den Altglascontainern gehören, gelten als Ordnungswidrigkeit. Erwischt einen das Ordnungsamt, droht ein Bußgeld zwischen 10 und 100 Euro. Werden größere Mengen oder gar Sperrmüll entsorgt, drohen Verbrauchern sogar noch höhere Strafen. Der Grund: Der Recyclingprozess wird durch die Fremdmaterialien enorm beeinträchtigt.


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Leere Glasflaschen und Konservengläser gehören hingegen definitiv in den Container für Altglas. Aber auch hier ist einiges bei der Trennung zu beachten. So wird zwischen Weiß-, Braun- und Grünglas unterschieden. In den allermeisten Städten und Gemeinden gibt es auch solch gekennzeichneten Container, die die spätere Wiederverwertung erleichtern.