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Deutsche Bahn: Wirbel um FFP2-Maskenpflicht – für SIE gelten die neuen Regeln nicht

Bei der Deutschen Bahn gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Fernverkehrszügen. Doch es gibt eine Ausnahme von der Regel.

Deutsche Bahn ICE FFP2-Maske Abteil
© IMAGO / Waldmüller

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Mit dem 1. Oktober hat sich in Deutschland so einiges verändert. Zum Beispiel steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro die Stunde und auch bei den Corona-Regeln hat sich was getan. So gelten neue Schutzmaßnahmen, die eine Fortführung der Maskenpflicht in den Zügen der Deutschen Bahn vorsehen.

Allerdings müssen FFP2-Masken nur noch in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn getragen werden. Im Nahverkehr wird die Maskenpflicht je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt. Dort könnte, je nach dem, auch ein medizinischer Mundschutz ausreichen. Doch auch im Fernverkehr gibt es Ausnahmen. Denn nicht jeder, der mit einem IC oder ICE fährt, muss eine FFP2-Maske tragen.

Deutsche Bahn: SIE brauchen keine FFP2-Maske

Seit dem 1. Oktober bis voraussichtlich zum 7. April 2023 soll die neue Corona-Schutzverordnung gelten. Sie sieht weiterhin eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr und auch in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen vor. Im Flugzeug kannst du allerdings die Maske jetzt schon wieder weglassen (über die weiteren Änderungen im Oktober berichten wir hier).

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Die DB schreibt ihren Kunden in allen Fernverkehrszügen eine FFP2-Maske vor. Beim nicht Tragen kannst du von der Fahrt ausgeschlossen werden. Das gilt allerdings nicht für das Personal. „Die Mitarbeiter an Bord der Fern- und Nahverkehrszüge der DB sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen“, heißt es auf Nachfrage der Redaktion von einer Pressesprecherin. Für sie sei das Tragen einer medizinischen Maske „ausreichend“.


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Fürs Personal nur OP-Maske

Der Grund für diese Ausnahme von der Regel ist eine Vorgabe des Arbeitsschutzes. „Hintergrund ist, dass die Tragedauer von FFP2-Masken arbeitsschutzrechtlich beschränkt ist“, erklärt die Pressesprecherin. Nach den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) darf eine solche Mundnasenbedeckung ohne Atemventil lediglich 75 Minuten am Stück getragen werden. Danach hat eine halbstündige Pause zu erfolgen.


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Diese kann die DB natürlich nicht gewährleisten. Ansonsten müsste das Personal ständig aussteigen, um am Gleis tief durchzuatmen. Denn ohne Maske im Zug zu bleiben wäre ein No-Go. Daher der Kompromiss, dass Mitarbeiter in den Zügen eine einfache OP-Maske tragen dürfen. Neben der Maskenpflicht bittet die DB jedoch die Kunden, Abstand zu anderen Mitreisenden und zum Personal zu halten und empfiehlt, die Corona-Warn-App zu nutzen.