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Hartz 4: Pärchen bekommt unbefugt Bezüge – und zahlt hohes Lehrgeld

Hartz 4: Pärchen bekommt unbefugt Bezüge – und zahlt hohes Lehrgeld

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© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Vermeintliche Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe…

Ein Mann und eine Frau müssen kräftig nachzahlen, weil sie zu Unrecht Hartz 4 bezogen haben. Das Paar aus dem Landkreis Osnabrück ist vom Amtsgericht Bersenbrück rechtskräftig verurteilt worden. Die Gesamtstrafe für die Hartz 4-Betrüger: satte 3.600 Euro!

Hartz 4: Paar erschleicht sich Bezüge

Der Mann muss vierzig Tagessätze zu je 60 Euro, die Frau vierzig Tagessätze zu je 30 Euro blechen. Sie bezogen als Bedarfsgemeinschaft Hartz 4, obwohl der Mann im Mai 2021 einen Job angetreten ist. Ab Juni dann auch noch die Frau. Beide sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sind dem Jobcenter nicht mitgeteilt worden, sodass das Paar rund 3.200 Euro Hartz 4 zu Unrecht kassieren konnte.

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Das ist Hartz 4:

  • „Hartz 4“ heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Es wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt, ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
  • soll Empfängern ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht
  • kann durch zulässige Sanktionen gekürzt oder ganz gestrichen werden
  • gesetzliche Grundlage für das ALG II bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch

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Das Jobcenter ist den Betrügern mithilfe einer automatisierten Prüfung auf die Schliche gekommen. Regelmäßig werden die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die beiden zeitgleich Hartz 4 und Gehälter von ihren Arbeitgebern bezogen, hat das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat dann wegen Betruges Anklage erhoben.

Hartz 4: Dicke Geldstrafe für Betrüger

Das Paar hätte das Jobcenter sofort über ihre neuen Jobs informieren müssen. Das hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan. Der Sprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Leon-Marvin Freitag, gegenüber der „Osnabrücker Online-Zeitung“: „Neben der Geldstrafe müssen die Verurteilten die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen.“

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Bleibt zu wünschen, dass das Paar in ihren neuen Jobs ehrlicher als bei ihren Hartz-4-Bezügen unterwegs sein werden… (mg)