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Kreuzfahrt: Regel an Bord verwirrt Passagier – „Macht es Sinn?“

Kreuzfahrt: Regel an Bord verwirrt Passagier – „Macht es Sinn?“

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Kreuzfahrt: Regel an Bord verwirrt Passagier – „Macht es Sinn?“

Kreuzfahrt: Regel an Bord verwirrt Passagier – „Macht es Sinn?“

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Corona-Ärger auf der Kreuzfahrt!

Corona hält die Welt noch immer im Würgegriff. Auch wenn die Omikron-Variante ersten Studien zufolge zu weniger Hospitalisierungen führen soll als die Delta-Variante, sind weltweit zahlreiche Menschen bereits infiziert worden. Auch die Wirtschaft lechzt unter den Einschränkungen, den Teil-Lockdowns und den vorsichtiger gewordenen Menschen.

Zwei Kreuzfahrt-Passagiere aus Hamburg wollten dennoch einen ganz besonderen Silvester-Urlaub verbringen. Es sollte alles anders kommen…

Kreuzfahrt: Corona-Ausbruch bei Crew trotz strenger Regeln

Mirko und Toni Leßmann sind Krankenpfleger aus Hamburg, haben kurz vor dem Jahreswechsel in Lissabon auf der „AIDAnova“ eingecheckt. Das Schiff ist zu diesem Zeitpunkt nicht mal zur Hälfte seiner Kapazitäten (knapp 6.500 Betten) belegt. Doch das Schiff legt nicht mal vom Hafen ab. Der Grund: Mehr als 60 Crew-Mitglieder an Bord hatten sich mit Corona infiziert.

Beide Männer sind bereits geboostert, die Hürden für den Reise-Antritt sind ohnehin sehr hoch. Bei der Crew selbst ist das Tragen von FFP2-Masken Pflicht, außerdem gilt neben der 2G-Regel eine mehrfache Testpflicht. Am Hafen muss ein aktueller negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt werden, am Terminal selbst wird nochmal ein PCR-Test durchgeführt. Danach müssen die Passagiere direkt in ihre Kabinen und dort 90 Minuten lang auf das negative Ergebnis warten. An Bord gibt es sogar ein eigenes Labor zur PCR-Test-Auswertung.

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Das bedeuten die 3G- und 2G-Regel:

  • seit dem 23. August 2021 gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet
  • wer nicht vollständig geimpft ist oder als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen
  • Ungeimpfte müssen z.B. für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen
  • von der Regel ausgenommen sind Schüler und Kinder bis zum 6. Lebensjahr
  • die Länder können die 3G-Regel aussetzen, wenn die Inzidenz in einem Landkreis unter 35 liegt
  • die 2G-Regel (geimpft oder genesen) ist eine Verschärfung der 3G-Regel. Hier haben Ungeimpfte selbst mit negativem Corona-Test keine Chance auf Zugang

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Kreuzfahrt-Regel an Bord verwirrt Passagier – „Macht es Sinn?“

Streng sind die Regeln also durchaus. Doch aus Sicht eines anderen deutschen Passagiers gebe es laut „Welt“ ein gewaltiges Schlupfloch in den Corona-Regeln! So wird der Hamburger Marvin Schreiner zitiert: „Beim Check-In in Hamburg hab ich mich gefragt: ‚Macht es Sinn, dass die Landgänge komplett individuell gestaltbar sind? Dass man sich frei bewegen kann? Dann kann sich doch jeder in ein Café setzen und zack, Corona.‘“

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Also eine weitere Spreaderquelle für das Virus, die vom Veranstalter unterschätzt wird? Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Kreuzfahrt-Branche auf dieses Problem reagieren. Gegenüber „Welt“ betont Helge Grammerstorf, Geschäftsführer des internationalen Branchenverbandes Clia, dass „die Reedereien schnell und sehr konsequent reagieren“ und zudem „hohe Eingangsbarrieren“ hätten.

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Das bleibt weiterhin zu hoffen – damit der Kreuzfahrt-Traum nicht zum Corona-Albtraum wird… (mg)