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Hund in NRW: Anzeige gegen Dackel-Club – Video zeigt schreckliche Szenen

Hund in NRW: Anzeige gegen Dackel-Club – Video zeigt schreckliche Szenen

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Hund in NRW: Anzeige gegen Dackel-Club – Video zeigt schreckliche Szenen

Hund in NRW: Anzeige gegen Dackel-Club – Video zeigt schreckliche Szenen

Duisburger Tierärztin erklärt, wie du deinem kranken Hund helfen kannst

Wir waren in der Tierklinik am Kaiserberg und haben uns einige Krankheiten erklären lassen.

Grausamer Verdacht in NRW! Gegen einen Hunde-Club in Lemgo liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft Detmold eine Anzeige vor.

Die Anklage aus NRW lautet Tierquälerei. Doch das Opfer war kein Hund.

Hund in NRW: Video zeigt grausame Szenen

In einem sogenannten Teckelclub in Lemgo sollen illegal Tiere zum Trainieren der Jagdhunde eingesetzt worden sein. In einer dafür angelegten Anlage wurden die Tiere durch ein Labyrinth gehetzt. Laut der Staatsanwaltschaft Detmold verstößt das gegen das Tierschutzgesetz.

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Der Haushund als Begleiter des Menschen:

  • Domestizierung fand vor etwa 15.000 bis 100.000 Jahren statt
  • die wilde Stammform ist der Wolf
  • weltweit gibt es etwa 500 Millionen Haushunde
  • allein in Deutschland leben 9 Millionen als Haustiere

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Ein rund 20-minütiges Video, das allerdings schon 2018 aufgenommen wurde, zeigt eine solche Hetzjagd auf eine Füchsin, berichtet der Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Diese Behandlung sei äußerst grausam für die wilden Tiere, weil sie dadurch ungemein gestresst werden. Die Tiere bekämen Panik und müssten teilweise Todesängste ausstehen. Deshalb erstattet die Tierschutzorganisation Peta jetzt auch Anzeige gegen den Club.

Hund in NRW: Sie fordern Konsequenzen für Tierquälerei

„Sofern die Vorwürfe valide sind, müssen die Verantwortlichen einzelfallweise zur Rechenschaft gezogen werden“, fordert auch der Landesjagdverband NRW. Auch ein Sachverständiger der Tierärztlichen Hochschule Hannover ist als Experte bei den Ermittlungen dabei.

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Weitere News zu Hunden in NRW:

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Der Vorwurf der Tierquälerei von Peta müsse jetzt geprüft werden. Die Praxis der sogenannten Schliefanlagen sei aus „Tierschutzgründen“ erlaubt, jedoch unter keinen Umständen mit wilden Tieren. (mbo)