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Lebenslang in den Knast: Warum das harte Urteil gegen Marcel Heße (20) richtig ist

Lebenslang in den Knast: Warum das harte Urteil gegen Marcel Heße (20) richtig ist

Linda Schreiber ist Redakteurin bei DER WESTEN.

Lebenslang in den Knast: Warum das harte Urteil gegen Marcel Heße (20) richtig ist

Lebenslang in den Knast: Warum das harte Urteil gegen Marcel Heße (20) richtig ist

Marcel Heße zu lebenslanger Haft verurteilt

Die Große Strafkammer am Landgericht Bochum hat den Doppelmörder Marcel Heße wegen „besonderer Schwere der Schuld“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Bochum. 

Es ist extrem selten, dass ein junger Mensch, der zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Im Fall Marcel Heße ist dies nun geschehen. Und das war richtig so.

hat den Doppelmörder für jede seiner Taten zu Freiheitsstrafen verurteilt: lebenslänglich für den Mord am Nachbarsjungen Jaden (†9), lebenslänglich für den Mord an Christopher W. (†22), sieben Jahre und sechs Monate für das Anzünden von Christopher W.s Wohnung in Herne, um die Tat dort zu vertuschen.

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Marcel Heße könnte für immer hinter Gittern bleiben

Diese Strafen addieren sich nicht auf. Es gilt: lebenslang. Weil das Gericht eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt hat, wird aber auch nicht, wie sonst üblich, nach 15 Jahren geprüft, ob Heße vorzeitig freikommen könnte. Das Gericht behält zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung für Heße vor.

Er könnte für immer hinter Gittern bleiben.

Ist das zu hart für einen so jungen Mann, wie Marcel Heße einer ist? Sein Verteidiger Michael Emde sagt: ja. Sein Mandant sei ganz klar reifeverzögert. Ein Urteil nach Jugendstrafrecht wäre angebracht gewesen.

Staatsanwaltschaft und Gutachter sahen Heße als voll schuldfähig an

Das Gericht hat anders entschieden und ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, Heße nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Auch das psychologische Gutachten kam zu dem Schluss, dass Heße „voll schuldfähig“ sei.

Beide Varianten wären denkbar und nachvollziehbar gewesen. Auch bei einem Urteil nach Jugendstrafrecht hätte Heße für immer im Gefängnis bleiben können.

Heße-Urteil hat Signalwirkung

Das Urteil hat öffentliche Signalwirkung. Es würdigt die besonderen Umstände dieser Taten. Die Grausamkeit der Morde; den Schrecken, den sie im März 2017 in Herne und weit darüber hinaus verbreitet haben. Heßes Kaltblütigkeit, mit der er nicht nur mordete, sondern sich seiner Taten auch noch im Internet brüstete.

Zudem hält das Gericht Heße immer noch für gefährlich.

Es mag ungewöhnlich sein und so manchem nicht mal hart genug – es ist richtig, dass Marcel Heße zu einem Leben im Gefängnis verurteilt wurde.

Sicherer ist es allemal.