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Stadt Essen plant Alkoholverbot an den Szene-Treffs

Stadt Essen plant Alkoholverbot an den Szene-Treffs

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Kein Alkohol Foto: dpa
Eine neue Rechtsverordnung für die Treffs in der Innenstadt ist in Arbeit – doch damit begibt sich die Kommune auf juristisch mehr als dünnes Eis.

Essen. 

Es ist beileibe keine Schnapsidee, aber nüchtern betrachtet ein Vorhaben, das jeder gängigen Rechtsprechung in diesem Land zuwiderläuft: Nach NRZ-Informationen plant die Stadt, ein Alkoholverbot in Teilen der City durchzusetzen. Der Bann für Bier & Co. soll künftig an den bekannten Szene-Treffs gelten: auf dem Willy-Brandt-Platz, entlang des Handelshofs und auf dem Heinrich-Reisner-Platz. Eine dazu notwendige neue Rechtsverordnung ist bereits in Arbeit. Demnach soll das Trinken in der Öffentlichkeit zwischen dem 31. März und 31.Oktober zumindest tagsüber untersagt werden.

Diese neuen Überlegungen der Stadtspitze sind Teil eines Gesamtkonzepts, mit dem die Verlagerung der Trinker-Szene an den neuen Standort zwischen Hauptbahnhof und Ibis-Hotel demnächst durchgesetzt werden soll. Ob sich die dafür notwendigen politischen Mehrheiten finden werden, ist allerdings so offen, wie es fraglich sein dürfte, ob die Polizei einem solchen Vorhaben etwas abgewinnen kann. Denn die Stadt begibt sich abseits der Frage, wer das Verbot durchsetzt, auf juristisch mehr als dünnes Eis.

Bonn im Erfolgsrausch

Generell gilt: Ein Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen kann nur dann verhängt werden, wenn von den Mitgliedern der Szene eine Gefahr ausgeht, Gewalt oder erhebliche Störungen drohen. Dass dies zum Beispiel am Willy-Brandt-Platz der Fall ist, dürfte wohl kaum nachzuweisen sein.

Dennoch würde zumindest die CDU-Fraktion ein solches Verbot, das sie schließlich schon länger fordert, befürworten, wie Ratsherr Fabian Schrumpf gestern auf Anfrage sagte: „Wir sollten das ausprobieren und umsetzen“, sagte der Jurist.

Wie lange die Verfügung danach vorhält, ist allerdings nicht abzusehen. Gut möglich, dass die Verantwortlichen mit einem gehörigen Kater wach werden, wenn – wie in der Vergangenheit bereits häufiger geschehen – ein Verwaltungsgericht das Veto kurzerhand wieder einkassiert, weil es jeder Voraussetzung entbehrte. Gelebte Realität ist allerdings auch: Bonn wähnt sich bereits seit sieben Jahren im Erfolgsrausch. Bislang hat dort offenbar noch niemand gegen das Alkoholverbot in einem bestimmten Teil der Innenstadt geklagt, so gilt es seit 2008.

Finanzierung für neues Urinal unklar

Wo kein Kläger, da kein Richter: Darauf scheint offenbar auch die Essener Stadtspitze zu setzen. Nicht nur der SPD-Fraktion dürfte es eigentlich nicht schmecken, wenn eine Behörde nach dem durchaus überheblichen Prinzip verfahren will: Passt mir die herrschende Meinung nicht, setze ich mich darüber hinweg. Hinter eine mögliche Zustimmung der Sozialdemokraten zum Alkoholverbot dürfte deshalb wie auch in der Vergangenheit schon mehr als ein Fragezeichen zu setzen sein.

Was im Übrigen auch für den Zeitpunkt des Umzugs der Trinkerszene gilt. Der rückt immer weiter nach hinten. Will man das Vorhaben in Gänze und nicht etappenweise umsetzen, dürfte es mindestens Herbst werden, heißt es. Immer noch ist nicht geklärt, wer das neue Urinal für den Standort an der Hollestraße bezahlen soll. Ein Bauantrag für den Rückbau des als Szene-Toilette missbrauchten U-Bahn-Abgangs fehlt nach wie vor und die neue Rechtsverordnung für das Alkoholverbot ist längst nicht in trockenen Tüchern. Da ist wohl noch einiges anzustoßen.