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NRW: Mann mit Messerstichen getötet – Ex-Freundin ist Hauptverdächtige

NRW: Mann mit Messerstichen getötet – Ex-Freundin ist Hauptverdächtige

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© IMAGO / Gottfried Czepluch

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

In Unna (NRW) wurde am Freitagabend ein 64-jähriger Mann getötet!

Der Verdacht fiel sogleich auf die 51-jährige Ex-Freundin des Toten. Sie hat die Tat gestanden, will aber einen Grund gehabt haben. Jetzt sitzt sie in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in NRW.

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Am späten Freitagabend starb der 64-Jährige im Stadtteil Unna-Königsborn. Die Mordkommission Dortmund hatte die Ermittlungen aufgenommen und sofort die Ex-Freundin des Toten, eine 51-jährige Frau, unter Verdacht.

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Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:

  • Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
  • Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
  • Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
  • Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger

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Bei ihrer Vernehmung schilderte diese, dass sie ihren ehemaligen Partner tatsächlich mit mehreren Messerstichen getötet habe. Allerdings sei es Notwehr gewesen. Wie diese ausgesehen habe, ist der Redaktion nicht bekannt.

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Die Beschuldigte wurde am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt und nach Erlassung eines Untersuchungshaftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt verlegt. (mbo)