Veröffentlicht inWirtschaft

Wie dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten überwachen?

Wie dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten überwachen?

Wie dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten überwachen?

Wie dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten überwachen?

Darf mich mein Chef überwachen?

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten nicht mit einem so genannten Keylogger überwachen. Andere Formen der Überwachung etwa per Videokamera - sind hingegen erlaubt. Wir zeigen Formen der Überwachung.

Darf mich mein Chef bei der Arbeit filmen oder E-Mails lesen? Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes klären wir drängende Fragen.

Berlin. 

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Webentwickler nicht über eine so genannte Keylogging-Software überwachen durfte. Demnach ist es verboten, alle Eingaben eines Angestellten auf Computer-Tastaturen zu überwachen. Doch in welchen Fällen dürfen Arbeitgeber doch überwachen?

Das Feld der Überwachungsmöglichkeiten ist groß und in vielen Fällen höchst umstritten. Doch beispielsweise die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist recht eindeutig geregelt. Dort wo Kundenverkehr herrscht darf eine Kamera eingerichtet werden, um etwa Diebstähle zu überwachen oder Diebe davor abzuschrecken. Auch in Lagerhallen oder Büros ist das denkbar.

Mitlesen von Chats und E-Mails durchaus erlaubt

Strikt verboten sind hingegen Kameras in Pausenräumen oder Toiletten. Hier überwiegt das Recht auf Privatsphäre gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers, zum Beispiel Einbrüche zu verhindern.

In allen Fällen müssen nach gängigem Recht die Kameras sichtbar sein oder es muss Warnschilder geben.

Im Jahr 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zudem entschieden, dass ein Arbeitgeber die Chats seines Mitarbeiters mitlesen durfte. Der Mann hatte mit Verwandten gechattet und aus Sicht des Arbeitgebers somit Privatangelegenheiten während der Arbeitszeit erledigt. Das Gericht entschied in erste Instanz: Die Überwachung war rechtens. Nach diesem Muster wäre auch eine E-Mail-Überwachung durch den Arbeitgeber erlaubt.

Weitere Beispiele für erlaubte und unerlaubte Überwachung am Arbeitsplatz gibt es in unserem Video (siehe oben).