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Unitymedia-Kunden sollen private Router als WifiSpots für Gäste öffnen

Unitymedia-Kunden sollen private Router für Gäste öffnen

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Foto: FUNKE Foto Services
Das Ziel von Unitymedia ist 1,5 Millionen Zugangspunkte bis Ende 2016. Verbraucherschützer kritisieren die automatische Freischaltung.

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Unterwegs mobil surfen, ohne dabei das eigene Datenvolumen zu verbrauchen: Ein Angebot, das heutzutage von vielen Smartphone- und Tabletnutzern in Anspruch genommen wird. Ein Grund für den Kabelnetzbetreiber Unitymedia, seine öffentlichen Internetzugänge – genannt WifiSpots – auszubauen. Auch die Deutsche Telekom und Vodafone bieten diesen kostenlosen Service bereits an. Davon profitieren allerdings nur die eigenen Internetkunden. Für die Umsetzung greifen die Unternehmen auf deren private Router zurück.

Unitymedia informiert derzeit seine Kunden in einem Anschreiben über die Details des zum Sommer startenden WifiSpot-Ausbaus. Darin heißt es, dass ein zusätzliches Signal im privaten WLAN-Router automatisch aktiviert werde – separat zum vorhandenen. Dadurch entstehe ein eigenständiger, vom privaten getrennter Internetzugang, der künftig als WifiSpot von Unitymedia-Kunden genutzt werden kann. Für die Installation müsse der Verbraucher nicht selbst tätig werden.

Zustimmung erfolgt stillschweigend

Was komfortabel klingt, halten Verbraucherschützer für bedenklich. Denn: Kunden, die nicht innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen, öffnen ihren Router au­tomatisch für „Gäste“. Sie selbst können im Gegenzug andere Privatrouter auch nur dann nutzen, wenn sie nicht widersprechen.

Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen findet es zwar im Prinzip in Ordnung, das Wifi-Netz zur Verfügung zu stellen, aber nicht die automatische Freischaltung übers Heim-WLAN-Netz. „Zudem birgt ein Zugang immer ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Daten der Verbraucher. Der Wifi-Zugang darf auch nicht zu Lasten der vereinbarten vertraglichen Leistungen wie der Bandbreite der DSL-Leitung gehen.“

Auch Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert das Vorgehen von Unitymedia. „Eine Vertragsänderung benötigt die Zustimmung des Kunden, die hier stillschweigend entgegengenommen wird.“ Zudem könne es nicht sein, dass der Kunde seinen Router nach automatischer Freischaltung für Dritte nicht mehr vom Strom nehmen dürfe – sei es auf Grund von Urlaub oder Angst vor Strahlung. Denn laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichte sich der Kunde, den WLAN-Dienst für seine Mit-Internetnutzer nicht zu unterbinden.

Unitymedia hingegen preist das Vorgehen für die Freischaltung als kundenfreundlich. „Unsere Verbraucher müssen keine neuen Einstellungen selbstständig am Router installieren“, so Helge Buchmeister, Pressesprecher des Kabelnetzbetreibers. Die Freischaltung habe weder auf die Privatsphäre noch auf die gebuchte Bandbreite negative Auswirkungen. Auch vor gesetzwidriger Nutzung sei der Privatkunde geschützt. „Sollte es dazu kommen, dass Unfug über den zur Verfügung gestellten WifiSpot betrieben wird, kommen wir für den Schaden auf.“