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RAG-Stiftung – Attacke abgewehrt

RAG-Stiftung – Attacke abgewehrt

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Foto: frank Vinken / waz

Essen/Berlin. 

Das Kuratorium der Evonik-Mehrheitseigentümerin bescheinigt dem Stiftungschef eine korrekte Informationspolitik.

Die medial groß angelegte Offensive zur Demontage des Chefs der RAG-Stiftung, Wilhelm Bonse-Geuking, ist zurückgeschlagen. Das politisch besetzte Kuratorium der Stiftung, die die Mehrheit am Essener Evonik-Konzern hält und über dessen Verkauf die Finanzierung der Ewigkeitskosten des Bergbaus (z.B. Abpumpen von Grubenwasser) finanzieren soll, hat sich gestern hinter Bonse-Geuking gestellt.

In einer weitgehend schon am Vorabend abgestimmten Erklärung des Kuratoriums wird der Stiftungs-Vorstand gegen Anschuldigungen in Schutz genommen, er habe das Gremium nicht ausreichend über die Bedingungen des Verkaufs des 25,01-Prozent-Anteils an den Finanzinvestor CVC informiert. „Der Vorstand hat das Kuratorium zeitnah und richtig“ informiert, heißt es in der Mitteilung des Kuratoriums, das unter dem Vorsitz von Ulrich Hartmann in den Berliner Büros des Eon-Konzerns zusammenkam. Hartmann ist auch Eon-Aufsichtsratschef.

Kein vorwerfbaren Handlungen

Zudem bestätigte das Gremium dem Stiftungsvorstand, CVC keine „unüblichen oder übermäßigen Rechte“ zugestanden zu haben. Dieser Vorwurf war laut geworden, da der Finanzinvestor in vier bedeutsamen Punkten – bei Zukäufen von Unternehmen im Wert von mehr als einer Milliarde Euro oder Großinvestitionen – ein Vetorecht erhalten hatte. Dem Vorstand seien „keine vorwerfbaren Handlungen“ anzulasten, hieß es nach der Kuratoriumssitzung im Beisein von NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD).

Im Verlauf der Diskussion über die Vorwürfe unzureichender Informationen stellten Teilnehmern zufolge insbesondere Hannelore Kraft, der IG-BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis sowie der RAG-Betriebsratschef Ludwig Ladzinski eine erhebliche Zahl kritischer Fragen. So wollten die Gewerkschafter wissen, ob CVC den Verkauf von RAG-Beteiligungen stoppen und die Stiftung außerdem dazu verpflichten könne, Geschäfte auf Zuruf abzulehnen. Beides bestätigte Bonse-Geuking, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass über dieses Recht das Kuratorium informiert worden sei. Zudem sei auch über Zustimmungspflicht zu Investitionen von über 250 Millionen Euro, Zukäufe über einer Milliarde und zum Aufbau neuer Geschäftsfelder informiert worden.

Keine Diskussion über personelle Konsequenzen

Bonse-Geu­king erinnerte die Kuratoren aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften (siehe Info) daran, dass sie dies bereits in der Vergangenheit zustimmend zur Kenntnis genommen hätten. Weiter legte der Vorstand auf der gestrigen „Infomationssitzung“ ein Rechtsgutachten der Kanzlei Shearmann & Sterling vor, demzufolge Sonderrechte in der Gesellschaftervereinbarung zwischen RAG-Stiftung und CVC „aktienrechtlich unbedenklich“ waren. Es seien keine ungewöhnlichen oder unziemlichen Vereinbarungen getroffen worden.

Damit scheinen die massiven Vorwürfe gegen Bonse-Geuking ausgeräumt. Zuvor war in Zeitungen gar vom Vorwurf der Falschinformation die Rede. Ob jedoch sämtliche Fragen zur vollsten Zufriedenheit aller beantwortet wurden, blieb offen. Nach WAZ-Informationen ist der Satz, wonach die Vorwürfe gegen den Vorsitzenden widerlegt worden seien, in der endgültigen Fassung der „einvernehmlich“ abgefassten Mitteilung des Kuratoriums gestrichen worden. Andererseits hat sich auf die Frage des Kuratoriumsvorsitzenden, ob eine Diskussion über personelle Konsequenzen gewünscht sei, niemand gemeldet.