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IBAN-Umstellung – Was sich ab Februar beim Überweisen ändert

IBAN-Umstellung – Was sich ab Februar beim Überweisen ändert

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14906800216695B2.jpg Foto: dpa-tmn
Ab 1. Februar muss bei Überweisungen und Lastschriften die IBAN angegeben werden. Wir erklären, was es mit der Umstellung auf sich hat.

Berlin. 

Die Tage von Kontonummer und Bankleitzahl sind endgültig gezählt. Ab Februar erfolgt der bargeldlose Zahlverkehr ausschließlich nach dem Zahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA). Das heißt: Ab dem 1. Februar kann bei Überweisungen und Lastschriften nur noch die IBAN (International Bank Account Number, die internationale Kontonummer) genutzt werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Umstellung:

Warum müssen Verbraucher die IBAN verwenden?

Die Nummer ist Teil der Umstellung auf die Single Euro Payments Area. Die so genannte SEPA-Verordnung greift für bargeldlose Zahlungsverfahren aller Mitglieder der Europäischen Union. Außerdem gilt sie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und in der Schweiz, erklärt der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen wird nun nicht mehr unterschieden. Unternehmen mussten bereits vor zwei Jahren ihr Verfahren umstellen.

Wie setzt sich die IBAN zusammen?

Die internationale Bank-Kontonummer besteht aus 22 Zeichen. Allerdings sind die meisten Zahlen schon bekannt: Nach der Länderkennung DE und der zweistelligen Prüfzahl kommt nämlich die bisherige Bankleitzahl und die alte Kontonummer.

Was passiert mit der BIC?

Die internationale Bankleitzahl BIC – auch Business Identifier Code genannt – ist in der Regel acht bis elf Stellen lang. Sie muss ab dem Stichtag nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angegeben werden. Bei allen Überweisungen im Inland entfällt sie.

Wo finde ich meine IBAN?

Die IBAN wird von der kontoführenden Bank ausgegeben. Zu finden ist sie beispielsweise auf den Kontoauszügen oder den neuen Bankkarten. Wer seine Nummer nicht zur Hand hat, kann einen IBAN-Konverter im Internet verwenden, erklärt der Bankenverband. Viele Banken bieten solche Umrechner auf ihren Homepages an. Dort müssen Verbraucher ihre Bankleitzahl und Kontonummer eingegeben und erhalten dann ihre IBAN.

W as passiert, wenn Verbraucher die IBAN falsch angeben?

Zahlendreher in der Nummer, die zu falschen Überweisungen führen, sind nach Angaben des Bankenverbandes eigentlich nicht möglich. Durch die Prüfnummer werden sie automatisch erkannt. Wenn die IBAN nicht existiert, geht die Überweisung nicht raus. Anders liegt der Fall, wenn Verbraucher versehentlich die IBAN eines falschen Empfängers angeben – also die Nummer einer Person verwenden, für die die Zahlung nicht gedacht war. Dafür kann die ausführende Bank in der Regel nicht haftbar gemacht werden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Betroffene muss im schlimmsten Fall vor Gericht die Rückzahlung einklagen.

Können Verbraucher alte Überweisungsträger noch verwenden?

Die Banken dürfen alte Überweisungsträger nicht mehr annehmen. Der Bankenverband rät Verbrauchern deshalb, sie nicht mehr zu benutzen. Werden sie dennoch eingereicht, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Merkt der Kunde dies nicht rechtzeitig, kann dies zu Fristüberschreitungen führen. Beim Online-Banking können alte nationale Kontonummern nicht mehr eingegeben werden. Hier werden die Eingabemasken der Geldinstitute automatisch umgestellt.

Was gilt bei Lastschriftverfahren und Daueraufträgen?

In der Regel ändert sich hier nichts für Bankkunden. Denn die Unternehmen haben bereits vor etwa zwei Jahren ihre Verfahren umgestellt, informiert der Bankenverband. Auch Daueraufträge haben die kontoführenden Kreditinstitut die Daueraufträge in der Regel bereits schon umgestellt. Kunden müssen also nicht tätig werden.

Gelten alte Bankkarten noch?

Die Einführung der IBAN hat auf die Gültigkeit der Bankkarten keinen Einfluss. Sie funktionieren weiterhin. Maßgeblich ist hier das Datum, an dem die Karte abläuft. (dpa)