Veröffentlicht inStädte

Sexualstraftäter K. gesteht Missbrauch in Tiefgarage

Sexualstraftäter K. gesteht Missbrauch in Tiefgarage

Landgericht--656x240.jpg
Foto: WR/Franz Luthe
Prozessauftakt im aufsehenerregenden Missbrauchsfall: Der Angeklagte K. gesteht den Missbrauch einer Siebenjährigen. Die Resozialisierung des aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Mannes ist gescheitert.

Dortmund. 

Der Angeklagte hat beim Prozessauftakt am Donnerstag, den 29. Dezember, die Tat gestanden und bedauert sie. Das ließ Heinrich K. durch seinen Anwalt Alfons Becker verlesen. Weitere Angaben zur Tat wollte der Angeklagte nicht machen.

Für den vorbestraften K. war eigentlich eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Nachdem jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2009 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für nicht rechtmäßig erklärte, wurde K. entlassen und kam nach Dortmund.

Zunächst bewachten 24 Polizisten den Mann rund um die Uhr. Im Dezember 2010 wurde diese Überwachung komplett eingestellt, da K. eine positive Resozialisierungsprognose erhielt.

Missbrauch einer Siebenjährigen

Am 26. Januar 2011 passte der Mann eine Siebenjährige auf dem Heimweg ab und missbrauchte sie in der Tiefgarage des Hauptzollamtes. Dabei blieben DNA-Spuren an dem Kind zurück. Heinrich K. wurde etwa sechs Monate später als Tatverdächtiger festgenommen. K. hat bereits nach seiner Festnahme die Tat gestanden.

Der Verteidiger des Angeklagten, Alfons Becker, geht davon aus, dass sich der Prozess aufgrund des Geständnisses nicht allzu lang hinziehen wird. Die Rechtsanwältin der Familie des Opfers, Henriette Lyndian, zeigte sich erleichtert, dass der Siebenjährigen nun eine Aussage vor Gericht erspart bleibe. Der Vater des Mädchen sagte: „Unserer Tochter geht es den Umständen entsprechend gut.“

Der Prozess wird am 13. Januar 2012 fortgesetzt.