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Spielhallen-Frage bleibt spannend

Spielhallen-Frage bleibt spannend

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Foto: WAZ FotoPool

Spätestens zum 1. Dezember 2017 muss die Stadt die Spielhallen-Dichte im Stadtgebiet reduziert haben. Dabei gilt: Es darf nur noch Standorte mit maximal zwölf Spielgeräten geben und zur nächsten Spielhalle sowie zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu wahren.

Man muss nur zum Forum in der Innenstadt schauen, um zu erkennen, dass die Stadt einiges zu tun haben wird, um auf der Grundlage des neuen Glücksspielstaatsvertrages den Spielhallen-Wildwuchs der jüngeren Vergangenheit wieder zurückzuschneiden. Drei Betriebe wirtschaften dort auf engstem Raum mit sieben Konzessionen. Ende 2017 dürfte nur noch ein Betrieb mit einer Konzession übrig sein.

Auch den größten Spielhallen-Standorten – mit sechs Konzessionen à zwölf Spielgeräten sind dies die Betriebe im Rhein-Ruhr-Zentrum (Storm Casino) und an der Mannesmannallee in Dümpten (Spiel Station) – ist an den Kragen zu gehen. Deren Betreiber müssen sich laut neuer Gesetzeslage künftig mit nur noch zwölf statt 72 Spielgeräten begnügen, wenn die angekündigten Klagen ihrer Lobbyverbände gegen das neue Recht nicht von Erfolg gekrönt sein werden.

„Bis zum Ende der fünfjährigen Übergangsfrist“, so Jörg Eickhoff vom für die Konzessionsvergabe zuständigen Ordnungsamt, „wird eine Auswahl zu treffen sein, welche Betriebe wo bleiben können.“ Dabei ist bis jetzt nicht geklärt, welche Kriterien die Stadt der neuen Konzessionsvergabe zugrunde legen wird. Klar ist: Die Zahl der aufgestellten Geldspielgeräte (zurzeit 637) dürfte sich deutlich reduzieren, die Zahl der aktuell 62 Betriebe aufgrund der Abstandsregelung wohl auch. Eine genaue Auflistung zur Sachlage muss das Ordnungsamt noch erstellen. Bisher ist laut Eickhoff nur klar: An 35 Standorten existieren derzeit mindestens zwei Spielhallen. Künftig darf es nur noch eine sein.

Spielhallen sollen künftig von außen auch nur noch als Spielhalle gekennzeichnet sein, nicht mehr etwa als Casino. Auch aggressives Werben im Schaufenster und an den Fassaden ist untersagt. Laut Eickhoff hat die Stadt die hiesigen Betreiber auch hierauf schon Anfang des Jahres hingewiesen, „ein Großteil der Betreiber ist dem bisher aber noch nicht gefolgt“. Sanktionen scheut die Stadt noch. Die Rechtslage sei zu unsicher, sagt Eickhoff. So habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dieser Frage zugunsten eines klagenden Spielhallen-Betreibers geurteilt.