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Aldi abgestraft! DAS darf der Discounter mit Kunden nicht mehr machen

Aldi muss sich einem Gerichtsurteil beugen und gegenüber den Kunden mehr Transparenz schaffen. Was das für Angebote bedeutet, liest du hier.

© IMAGO / Sven Simon

Aldi: So wurde aus einem kleinen Laden ein Discounter-Riese

Aldi: So wurde aus einem kleinen Laden ein Discounter-Riese

Der Einkauf im Supermarkt wird für viele Kunden immer mehr zur erbitterten Jagd nach Schnäppchen und Rabatten. Angesichts gestiegener Preise in nahezu allen Bereichen des täglichen Bedarfs greifen viele Menschen daher gerne auf die Produkte von Discountern wie Aldi zurück.

Doch ist Aldi Süd wirklich immer so günstig, wie es die Angaben im Prospekt vermuten lassen? Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat es dem Discounter jetzt untersagt, eine bisher gängige Werbe-Praxis zu nutzen.

Aldi darf DAS nicht mehr machen

Ein Blick in das Prospekt von Aldi Süd dient Kunden als wichtiger Wegweiser für ihren Wocheneinkauf – schließlich kann es sich bei einigen Produkten sehr lohnen, im Angebot zuzuschlagen und dafür möglicherweise einen längeren Weg in Kauf zu nehmen oder in Massen zu kaufen.

Ein Gerichtsurteil zeigt jedoch, dass die Angaben in dem Aldi-Prospekt nicht immer nur vorteilhaft für den Kunden ausgelegt waren. So sind besonders die durchgestrichenen Preise, die vermeintlich vorher für ein Lebensmittel galten, im Bezug zu dem Rabatt-Preis nicht wirklich transparent, befand das Landgericht Düsseldorf jetzt in einem Gerichtsurteil, wie die „Lebensmittel Zeitung“ berichtet.


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Demnach dürfen durchgestrichene Preise in einem Aldi-Prospekt nur abgedruckt werden, wenn der günstigste Preis der letzten 30 Tage dabei steht oder klar wird, dass der durchgestrichene Preis der günstigste der letzten 30 Tage ist.

Aldi: Gerichtsurteil wichtig für gesamten Einzelhandel

Hintergrund der Regel ist die neue EU-Preisangabenverordnung (PAngV), die seit dem 28. Mai 2022 gilt. Nach dieser muss immer der „günstigste Preis der letzten 30 Tage“ als Referenz bei Angeboten herhalten. Weil Aldi diese Transparenz den Kunden bisher verwehrt hatte, setzte der „Verband sozialer Wettbewerb“ vor dem Landgericht Düsseldorf am 13. September eine einstweilige Verfügung durch.


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Nun also das Urteil gegen Aldi, das als Vorbild für weitere Prozesse gegenüber Einzelhandelsvertretern fungieren könnte. Zwar kann Aldi noch Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen, wie die „Lebensmittel Zeitung“ berichtet. In den aktuellen Prospekten ist der Discounter der Regelung aber bereits nachgekommen und markiert mittels Sternchen den günstigsten Preis.