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Letzte Haftbefehle im Auftragsmordprozess aufgehoben – Kein dringender Tatverdacht

Weitere Haftbefehle im Auftragsmordprozess aufgehoben

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Foto: WR/Büdenbender
„Kein dringender Tatverdacht mehr“: Nachdem Pasquale B. und Mario L, zwei vermeintliche Auftraggeber des Neuenrader Mörders Michael P, auf freien Fuß gesetzt wurden, hob das Hagener Landgericht jetzt auch die Haftbefehle gegen die weiteren Angeklagten Giuseppe und Luca B. auf. Dennoch sitzen Vater und Sohn nach wie vor hinter Gittern.

Neuenrade/Hagen. 

Ein neues vorläufiges Gutachten zur Frage der Glaubwürdigkeit des toten Kronzeugen und Mörders Michael P. aus Neuenrade brachte die Wende. Nunmehr, so die Einschätzung der Sachverständigen, könnten sie nicht mehr ausschließen, dass P. die vier Angeklagten zu Unrecht bezichtigt habe, ihn mit dem Mord an dem Kölner Gastwirt Umberto S. im Oktober 2006 beauftragt zu haben. Die Verteidiger aller vier Angeklagten beantragten daraufhin die Aufhebung der Haftbefehle, da kein dringender Tatverdacht mehr gegen ihre Mandanten bestehe.

Das Landgericht reagierte, hob zunächst die Haftbefehle gegen den Gevelsberger Pasquale B. und den Kölner Mario L. auf, jetzt die gegen Giuseppe B. und seinen Sohn Luca. Allerdings erging gegen Vater und Sohn zeitgleich ein Rücklieferungshaftbefehl, da beide vor ihrer Auslieferung nach Deutschland im italienischen San Remo wegen eines anderen Kapitaldelikts in U-Haft saßen. Dort wurden sie zwar zu langjährigen Haftstrafen verurteilt – allerdings nicht rechtskräftig. Ein Revisionsgericht hob die Urteile zum Teil oder ganz auf. Demnächst wird in Italien also erneut verhandelt, während in Deutschland nun unter ganz neuen Voraussetzungen verhandelt wird.

Erinnert an „Der Pate Teil I bis III“

Für Daniel Wölky, Verteidiger von Giuseppe B, stellen das „neue“ Gutachten und die Aufhebungen der Haftbefehle keine Überraschung dar. Im Gespräch mit unserer Zeitung betont Wölky: Aus meiner Sicht ist das nur folgerichtig, weil für uns von Anfang an klar war, dass Michael P. massiv gelogen hat. Durch das Gutachten wurde meine Auffassung bestätigt, hier konnte es nur zu einem Freispruch kommen.“

Ganz ähnlich formuliert es Thomas Pusch, einer der Rechtsanwälte von Luca B: „Vielleicht war der Zeitpunkt schon etwas überraschend, dass die Gutachter die Größe hatten, ihr Gutachten noch vor Schluss der Beweisaufnahme zu korrigieren. Wobei die Verteidigung von Anfang an davon ausgegangen ist, dass es sich bei den Belastungen des Zeugen Michael P. um eine frei erfundene Geschichte handelt, die doch stark an den Film ‚Der Pate‘ Teil I bis III erinnert. Der Mensch war zutiefst verlogen. Die Verteidigung ist in ihrer grundsätzlichen Einschätzung bestätigt worden, dass die angeklagten Herren freizusprechen sind.“ Darüber hinaus hält es Pusch auch für durchaus möglich, dass sein Mandant in Italien freigesprochen wird. „Wir sind also auf einem guten Weg.“