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Ist das legal? Taxifahrt wird zwei Euro teurer, weil du mit EC-Karte zahlen willst

Ist das legal? Taxifahrt wird zwei Euro teurer, weil du mit EC-Karte zahlen willst

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Taxifahrer berechnen manchmal eine Gebühr, wenn du mit EC-Karte zahlst. Ein Anwalt hält das für rechtlich sehr bedenklich, wenn nicht vorher auf die Gebühr hingewiesen wird. Foto: imago/Arnulf Hettrich
  • Taxifahrer buchen häufig zwei Euro auf die Taxirechnung, wenn man mit EC-Karte zahlt
  • Dürfen sie das einfach so?
  • DER WESTEN hat darüber mit einem Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht gesprochen

Gelsenkirchen. 

Stell dir vor, du sitzt im Taxi, kommst am Zielort an und bemerkst, dass du kein Bargeld dabei hast. Die nächste Bank ist weit, zum Glück kann man im Taxi mit EC-Karte zahlen. Als der Fahrer den Betrag in das Gerät eingibt, murmelt er was von EC-Gebühr und packt zwei Euro extra auf den Betrag. Darf er das eigentlich? DER WESTEN hat darüber mit Rechtsanwalt Florian Beisenbusch aus Gelsenkirchen gesprochen, der auf Straßenverkehrsrecht spezialisiert ist.

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Er sagt: „Ich bin der Auffassung, dass es grundsätzlich rechtmäßig ist, die Gebühr zu erheben, wenn man den Kunden vorher darüber informiert.“ Zu diesem Thema gebe es allerdings relativ wenige Urteile, erklärt er. Zu finden ist in diesem Zusammenhang ein Urteil aus Brandenburg. Dort gab es einen Fall, in dem ein Taxiunternehmer gegen die Einführung von Kartenlesegeräten in Taxis geklagt hatte.

Bisher in unserer Region nicht entschieden

In dem besagten Fall „haben die Richter geurteilt, dass sie regelmäßig einen Aufpreis von 1,50 Euro als angemessen empfinden würden.“ In unserer Region sei das allerdings bisher nicht entschieden. „Ich bin aber schon der Auffassung, dass der Kunde vorab informiert werden muss“ sagt Beisenbusch.

Bedeutet also mit anderen Worten: Die Basis des Geschäfts, das zwischen Taxifahrer und Kunde entsteht, ist die Annahme des Kunden, lediglich den Betrag zahlen zu müssen, der auf dem Taxameter angezeigt wird.

Was würde also passieren, wenn man die Gebühr wegen dieser fehlenden Information ablehnt und nur den ursprünglichen Betrag bezahlen will? „Das ist pauschal schwierig zu beantworten“, sagt Beisenbusch. „Wenn der Kunde nicht vorher entscheiden kann, halte ich die Gebühr jedenfalls für rechtswidrig“.

Hätte eine Klage Erfolg? „Ohne Kostenrisiko würde ich es drauf ankommen lassen“

Was hält Rechtsanwalt Beisenbusch in einem solchen Fall von einer Klage? Hätte sie unter Umständen Erfolg? „Ich würde niemandem dazu raten“, sagt er. „Den Fahrpreis muss der Gast ohnehin zahlen und ob dann zwei Euro im Verhältnis zu einem Rechtsstreit stehen, weiß ich nicht. Ich würde es allerdings drauf ankommen lassen, wenn man kein Kostenrisiko hätte.“ Bedeutet, wenn Anwaltskosten beispielsweise von einer Versicherung getragen würden.

Dass eine Gebühr auf den Kunden umgelegt wird, findet Beisenbusch grundsätzlich richtig, weil die Gebühr häufig auch für den Taxiunternehmer besteht. „Ich sehe es aber als höchst problematisch an, im Vorfeld nicht über den Preis zu informieren.