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Gelsenkirchen: Nach tragischem Tod von Kita-Kind (2) – Mutter geht auf angeklagte Erzieherin los

Das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen im Fall des verstorbenen Riad steht fest. Die Eltern des Zweijährigen können es nicht fassen.

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© Chaleen Goehrke/ DER WESTEN

Nach tragischem Tod von Kita-Kind (2): Das sagen die Anwälte zum Urteil

Eine Familie aus Gelsenkirchen musste das wohl Schlimmste durchmachen, was Eltern passieren kann. Am 30. August 2021 wurde ihr 2-jähriger Sohn Riad tot in seinem Kita-Bett vorgefunden.

Der Junge ist qualvoll unter der Last einer elf-Kilogramm-schweren Bodenplatte in dem Etagenbett erstickt. Am Freitag (27. Oktober) entschied das Amtsgericht Gelsenkirchen, ob die zwei Erzieherinnen eine Mitschuld am Tod des Kindes hatten oder nicht. Das Urteil war für die Eltern ein Schlag ins Gesicht.

Gelsenkirchen: Freispruch! Mutter geht auf Angeklagte los

Freispruch – so lautet das Urteil des Richters am Amtsgericht Gelsenkirchen. „Ich verstehe, dass es für die Eltern das nackte Grauen sein muss, doch es handelt sich um einen tragischen Unfall.“ Es habe keinen konkreten Pflichtverstoß und damit keine fahrlässige Tötung gegeben. Die Erzieherinnen seien zum Tatzeitpunkt nicht verpflichtet gewesen, eine Wache während des Schlafes des 2-jährigen Jungen aufzustellen.

Für die Eltern ist die Begründung wie ein Schlag ins Gesicht. Die Mutter hat nach dem Urteilsspruch einen emotionalen Zusammenbruch. Erst schreit und flucht sie, dann will sie sogar auf eine der Angeklagten losgehen. Ihr Mann kann sie im letzten Moment davon abhalten.

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Gelsenkirchen: Richter spricht angeklagte Erzieherinnen frei. Foto: Chaleen Goehrke/ DER WESTEN

Staatsanwaltschaft forderte Gefängnis-Strafe

Es war das erste Mal, dass der kleine Riad in der Mini-Kita in Gelsenkirchen zum Mittagsschlaf blieb. Die Tagesmütter legten ihn zunächst in das obere Bett des Etagenbetts, doch dort kam er nicht zur Ruhe. Damit er nicht rausfallen könnte, legten sie den Zweijährigen sicherheitshalber in das untere Bett. Dort gelang es dem kräftigen Kleinkind, die Bodenplatte anzuheben, sodass diese auf ihn fiel und er von der Last erdrückt wurde. Es dauerte eine Stunde bis der leblose Körper des Kindes entdeckt wurde.

Und genau diese Tatsache machte die Staatsanwaltschaft den Tagesmüttern zum Vorwurf. Selbst wenn ihnen die Gefahr hinsichtlich der Bettenkonstruktion nicht bewusst war, hätten sie den Schlaf des Kindes in Form von Kameras, einem Babyfon oder durch regelmäßige Besuche im Schlafzimmer kontrollieren müssen. Deshalb plädierte die Staatsanwaltschaft zu 10 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Wohingegen die Verteidiger von einem „tragischen und unvermeidbaren Unfall“ sprachen und auf Freispruch hofften – und letzten Endes auch Recht bekommen sollten.

Angeklagte bricht erstmals ihr Schweigen

Die Angeklagten selbst verweigerten bis kurz vor Urteilsspruch eine Aussage. Bevor der Richter und die Schöffen sich jedoch zur Beratung zurückzogen, ergriff die 38-Jährige nochmal das Wort und richtet sich direkt an die Eltern. „Ich möchte sagen, dass ich es sehr bedauere. Seit diesem tragischen Moment denke ich immer wieder dran. Ich kann nachts nicht schlafen. Ich bedauere es außerordentlich. Es tut mir unglaublich leid.“


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Von Prozess-Beginn waren die Eltern von der Schuld der beiden Erzieherinnen überzeugt. Deshalb prallte die Entschuldigung an ihnen ab. Die Mutter verschränkte die Arme und zog die Stirn in Falten, während der Vater sich abwendete und sie keines Blickes würdigte. Den gesamten Prozess über war der Vater in sich gekehrt und ruhig, doch da platzen zum ersten Mal alle Emotionen heraus. Er hatte für die Entschuldigung nur beifälligen Applaus über.

Die Anwältin der Mutter, Janine Röseler, kündigt gegenüber DER WESTEN an, dass sie sehr wahrscheinlich Berufung gegen das Urteil einlegen werde. Dann würden sich die Parteien vor dem Landesgericht Essen wiedersehen und die Eltern müssten das Martyrium nochmal durchleben.