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Polizei verbietet Fetisch-Ledermasken – NRW-Regierung sagt: Das war falsch

Polizei verbietet Fetisch-Ledermasken – NRW-Regierung sagt: Das war falsch

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Foto: Imago

Essen. 

So eine Ledermaske ist im falschen Kontext ja wenig kleidsam und eher nicht angebracht. Bei der Einschulungsfeier der Tochter zum Beispiel. Oder auf einer Beerdigung. Oder aber bei der Weinprobe an der Aar: Zumindest ist dann der obligatorische Reißverschluss vor dem Mund hinderlich.

Beim Christopher Street Day (CSD) hingegen gehört das Teil für Menschen aus der Fetischszene zur Grundausstattung. Die Polizei in Essen sah das anders: Beim CSD-Umzug in der Innenstadt fischten die Beamten Maskenträger aus der Menge und verboten ihnen das Tragen der Accessoires.

CSD in Essen: Fetisch-Freunde mussten Lesermasken lüften

Denn: In Deutschland gibt es bei Demonstrationen ein Vermummungsverbot, so die Argumentation der Polizei Essen. Etwa 15 Teilnehmer mussten ihre Masken lüften – reagierten aber mit Unverständnis. Denn beim Karneval werden in der Regel ja auch keine Clownsnasen polizeilich entfernt.

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Inzwischen hat es das Thema gar in den Landtag geschafft. Die Grünen hatten in einer Kleinen Anfrage die Polizeiaktion implizit kritisiert. „Da erfahrungsgemäß von Aufzügen dieser Art keinerlei Gewaltpotential ausgeht, stellt sich die Frage, warum die Essener Polizei eine solche Auflage für notwendig hielt?“, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: „Erachtet die Landesregierung ein solches Vorgehen für recht- und verhältnismäßig?“

Innenministerium: Verhalten der Polizei war nicht richtig

Das NRW-Innenministerium sagt in seiner Antwort: Nein, das Verhalten der Polizei war nicht richtig. Denn die Teilnehmer hätten ihre Masken nicht getragen, um ihre Identität zu verschleiern und so womöglich unerkannt Straftaten zu begehen.

„Vielmehr könne ein Tragen dieser Fetisch-Masken zu einem solchen Anlass der Meinungsäußerung oder der künstlerischen Verwirklichung zugerechnet werden“, heißt es in der Antwort. Das Vermummungsverbot gilt dann nicht. „Eine Aufforderung, das Tragen der Masken zu unterlassen, hätte bei dem vorliegenden Sachverhalt demnach nicht erfolgen dürfen.“

Die Polizei Essen habe sich mit dem Thema intern auseinandergesetzt und werde ihre Beamten sensibilisieren.