- Juristische Aufarbeitung der „EBE-Affäre“ um Ex-Geschäftsführer Klaus Kunze findet strafrechtliche Fortsetzung
- Der heute 72-jährige Kunze muss sich im kommenden Jahr ab dem 25. Januar vor Gericht verantworten
- Anklage wirft Kunze Untreue in 59 Fällen vor. Fünf weitere Angeklagte, darunter Harald Hoppensack
Essen.
Die juristische Aufarbeitung der „EBE-Affäre“ um den ehemaligen städtischen Geschäftsführer der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE), Klaus Kunze, findet nun auch strafrechtlich ihre Fortsetzung. Der heute 72-jährige Kunze muss sich im kommenden Jahr vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihm Untreue in 59 Fällen vor. Der Prozess vor dem Landgericht Essen wird am 25. Januar eröffnet.
Neben Klaus Kunze stehen fünf weitere Angeklagte vor Gericht, darunter Ex-SPD-Ratsherr Harald Hoppensack, der unter Kunzes Ägide als IT-Berater für die EBE tätig war. Er soll sich der Beihilfe in 44 Fällen schuldig gemacht haben. Beihilfe zur Untreue lautet auch der Vorwurf gegen drei ehemalige freigestellte Mitglieder des Betriebsrates, darunter den Ex-Vorsitzenden des Gremiums, Thomas Altenbeck, sowie gegen den Geschäftsführer eines Mülheimer Schrottverwerters. Der Gesamtschaden zu Lasten der EBE beläuft sich laut Anklage auf 757 851 Euro. Für den Prozess sind neun Verhandlungstage angesetzt.