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Vorfall um Guido Reil bei Mai-Demo in Essen: Warum die Ingewahrsamnahme des AfD-Politikers juristisch in Ordnung war

Vorfall um Guido Reil bei Mai-Demo in Essen: Warum die Ingewahrsamnahme des AfD-Politikers juristisch in Ordnung war

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Guido Reil bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung auf dem Marktplatz in Essen-Altenessen. Foto: imago/Rupert Oberhäuser

Essen. 

AfD-Politiker Guido Reil ist durch die Polizei an der Teilnahme einer Maidemonstration in Essen gehindert worden. Grund dafür war der Fund eines verbotenen Gegenstandes, wie die Polizei auf Anfrage von DER WESTEN mitteilte.

Dabei handelte es sich laut Polizei um Pfefferspray, weshalb Reil ein Platzverweis ausgesprochen worden war, dem er allerdings nicht nachgekommen sei. Deshalb wurde Reil in Gewahrsam genommen.

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Viele Facebook-Nutzer vermuten nun eine Ungleichbehandlung von Seiten der Polizei, weil Reil Mitglied des Bundesvorstands der stark umstrittenen AfD ist. Auch wird bei Facebook kommentiert, dass viele Bürger täglich mit Pfefferspray ausgestattet seien, dabei aber dennoch nicht gleich in Polizeigewahrsam genommen würden.

Doch der Grund, warum die Ingewahrsamnahme des Politikers legal war, ist im Versammlungsgesetz (VersG) begründet.

Dort steht unter Paragraph 2 Absatz 3: „Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.“

Bedeutet: Wenn jemand an einer Demonstration teilnehmen will und auf dem Weg dorthin Pfefferspray dabei hat, dann liegt der Verdacht nahe, dass er es gegen Menschen einsetzen will. Das bedeutet für die potenziellen Opfer eine Gefahr, die die Polizei mit Hilfe eines Platzverweises abwehren darf.

Pfefferspray wurde nicht bei Reil selbst gefunden

In diesem Fall ist das so geschehen. Guido Reil hatte sich gegenüber DER WESTEN im Anschluss darüber beschwert, dass doch das Pfefferspray nicht bei ihm gefunden worden sei, sondern bei einem seiner Begleiter.

Doch auch in diesem Fall bleibt der Platzverweis rechtmäßig, weil Reils Sicherheitsleute dem Politiker selbst zugeordnet werden und nicht als Einzelpersonen an der Demonstration teilnehmen, erklärt Sandra Steinbrock von der Polizei Essen. Und so dürfte der AfD-Politiker wohl bei seiner geplanten Anfechtung des polizeilichen Vorgehens wenig Erfolg haben.