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Essen hat zwei „gefährliche Orte“: Diese Gegenden stuft die Polizei als verrufen ein

Essen hat zwei „gefährliche Orte“: Diese Gegenden stuft die Polizei als verrufen ein

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Foto: Justin Brosch

Essen. 

In Nordrhein-Westfalen gibt es laut Einordnung der Polizei 25 sogenannte „gefährliche Orte“ (hier die Einzelheiten zur Klassifizierung).

Zwei verrufene Orte in Essen

Auch Essen ist mit dabei. In der Grünen Hauptstadt Europas gibt es demnach zwei Straßenzüge, die das Label „verrufene Orte“ tragen. Doch was heißt das eigentlich?

Die Einordnung „gefährlicher Ort“ wird von der Polizei angewandt. Diese Orte können ganze Viertel sein oder nur einzelne Straßenzüge, in denen das Kriminalitätsaufkommen besonders hoch ist.

Dabei muss es sich nicht zwingend um No-Go-Areas handeln. Es können auch Viertel sein, in denen es vermehrt zu Einbrüchen oder Drogen- sowie Raubdelikten kommt.

Polizei hat andere Befugnisse

Laut NRW-Polizeigesetz klassifiziert die Staatsgewalt solche Orte „zur Abwehr von Gefahr“. Auf dieser Gesetzesgrundlage hat die Polizei an diesen Orten mehr Befugnisse.

Die Polizei kann an diesen Orten Personenkontrollen einfacher durchführen, so der Essener Polizeisprecher Christoph Wickhorst. „Normalerweise müssen sich Bürger nur ausweisen, wenn ein Anlass dazu besteht. An solchen Orten dürfen wir jedoch Ausweiskontrollen durchführen ohne einen bestimmten Verdachtsgrund anzuführen.“

Rheinischer Platz wird videoüberwacht

Außerdem darf die Polizei dann auch eine Videoüberwachung durchführen. So wie am Rheinischen Platz im Norden der Essener Innenstadt, einer der beiden Bereiche, die die Essener Polizei als „verrufen“ eingestuft hat.

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Die Polizei fasste mehrere Straßenzüge um den Viehofer Platz in der nördlichen Innenstadt (endet am Pferdemarkt) zum „gefährlichen Ort“. Deswegen patrouilliert die Polizei dort auch in Doppelstreifen.

„Der zweite „gefährliche Ort“ befindet sich in Altendorf im Bereich Altendorfer Straße/ Helenenstraße. Beide Orte wurden aufgrund ihrer hohen Betäubungsmittelkriminalität als „gefährlich“ eingestuft, erklärt Wickhorst.

Ein als „gefährlich“ klassifizierter Ort trage diese Klassifizierung aber nicht für immer und ewig. „Wir prüfen das ständig und wenn sich die Lage verbessert, kann die Klassifizierung natürlich auch wieder aufgehoben werden“, so Wickhorst

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