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Duisburg: Tarik S. in U-Haft! So lange könnte er im Falle einer Verurteilung sitzen

Tarik S. aus Duisburg könnte wegen der Verabredung zum Mord verurteilt werden. Wie viele Jahre im Knast ihm dann drohen, erfährst du hier.

Tarik S. aus Duisburg
© dpa

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Am Dienstag (24. Oktober) ging alles ganz schnell. SEK-Einsatzkräfte rammten die Tür zu Tarik S. Wohnung im Duisburg-Dellviertel auf und nahmen den 29-Jährigen mit. Erst da erfuhren seine Nachbarn in dem Mehrparteienhaus, was der offen bekennende Dschihadist vorhatte (wir berichteten).

Er plante offenbar, mit einem Lkw in eine Pro-Israel-Demo zu rasen und dabei so viele Menschen wie möglich zu töten. Am Mittwoch (25. Oktober) wurde er dem Haftrichter vorgeführt und sitzt nun in U-Haft. Doch wie lange könnte er nun hinter Gittern bleiben, sollte das Gericht ihn schuldig sprechen?

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Duisburg: Tarik S. schon einmal verurteilt

Der IS-Terrorist ist bereits einmal verhaftet worden und hat bei seiner Rückkehr nach Deutschland aus Syrien bereits eine fünfjährige Jugendstrafe hinter sich. Damals war er noch 23 Jahre alt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn damals nach der Festnahme am Frankfurter Flughafen (2017) aufgrund seiner „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ‚IS‘“.


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Danach war Tarik S. wieder auf freiem Fuß und schmiedete laut Hinweisen eines ausländischen Sicherheitsdienstes ein Attentat auf eine Demonstration. Sollte das stimmen, könnte er wegen der Verabredung zum Mord angeklagt und auch verurteilt werden. Und dann wäre auch potenziell eine längere Haftstrafe möglich, als er bereits abgesessen hat.

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So viel blüht dem IS-Kämpfer

Laut Strafgesetzbuch 3 könnte Tarik wegen des Versuchs der Beteiligung an einem Mord verurteilt werden. Bei Schuldspruch wären drei bis 15 Jahre Gefängnis möglich. Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft sieht den 29-jährigen Duisburger als dringend tatverdächtig an. Er soll in Kontakt mit einer Person aus Syrien gestanden und ihm gegenüber dem Plan zugestimmt haben.


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Sein Anwalt Mutlu Günal geht allerdings nicht davon aus, dass sein Mandant noch lange in U-Haft bleiben wird. Er habe bereits mit Erfolg ein Aussteigerprogramm absolviert. „Ich gehe nicht davon aus, dass dieser Haftbefehl lange Bestand haben wird. Vermutungen und Mutmaßungen werden ihn nicht lange stützen können.“ Zudem hatte er Tarik S. geraten zu schweigen. (mit dpa)