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Frauenarzt soll Intimfotos seiner Patientinnen gemacht haben – warum ihm trotz Beweisen der Freispruch winkt

Frauenarzt soll Intimfotos seiner Patientinnen gemacht haben – warum ihm trotz Beweisen der Freispruch winkt

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Der Angeklagte Ralph S. vor Gericht neben seinen Verteidigern Oliver Allesch (li). und Clemens Louis (re.). Foto: Dominik Göttker

Dortmund. 

In grauer Jacke und weißem Hemd sitzt Ralph S. auf seinem Stuhl im Saal des Dortmunder Landgerichts. Immer wieder streicht sich der Essener mit der Hand durch das schüttere Haar. Es ist nicht das erste Mal, das der Frauenarzt hier sein muss. Vor drei Jahren war er das erste Mal angeklagt.

Sexueller Missbrauch in 58 Fällen

Wegen sexuellen Missbrauchs in 58 Fällen. S. soll während der Behandlung intime Fotos seiner Patientinnen gefertigt haben. Zudem warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, Behandlungsmethoden angewandt zu haben, die allein sexuellen Motiven dienten.

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Auszubildende fand Kameras

Eine Auszubildende hatte die Vorfälle aufgedeckt. Sie hatte eine Kamera in der Auffangschale des Gynäkologen-Stuhls gefunden und Anzeige bei der Polizei erstattet.

Doch in der damaligen Beweisaufnahme gab es Probleme. Eine Gutachterin wurde Befangenheit vorgeworfen. Dem Antrag wurde stattgegeben. Nun also die Neuaufnahme.

Keine Anklageverlesung am Donnerstag

Die Verteidigung stellte noch vor der Verlesung den Antrag, die Anklageschrift erst gar nicht zu verlesen, den Angeklagten freizusprechen.

Den Grund erklärt Verteidiger Oliver Allesch: „Die Verteidigung hat die Einstellung des Verfahrens wegen eines Prozesshindernisses beantragt. Und zwar ist nach unserer Auffassung ein Großteil der angeklagten Taten verjährt“, sagt der Verteidiger.

Taten verjährt?

So sollen die Video- und Fotoaufnahmen im Zeitraum zwischen dem 6. Dezember 2010 und dem 22. Dezember 2011 gefertigt worden sein. Die Verjährungsfrist sei aber am 22. Dezember 2017 abgelaufen.

Dies beziehe sich jedoch nur auf die Videoaufnahmen. Der Vorwurf ärztliche Praktiken aus sexuellen Motiven heraus durchgeführt zu haben, ist davon nicht betroffen. Hier muss jedoch die Frage geklärt werden, ob diese wirklich sexueller Natur waren, oder ob es sich lediglich um nicht mehr zeitgemäße Behandlungsmethoden handele, wie in der vorherigen Verhandlung diskutiert wurde.

Gericht entscheidet bis Mittwoch

Das Gericht wird nun bis zum nächsten Verhandlungstag am 12.September entscheiden, wie mit dem Antrag umzugehen ist.