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„Bitch“, „meine irre Ex“ oder „die Bekloppte“ – wollte der Satans-Mörder seine Ex-Frau aus dem Knast umbringen lassen?

„Bitch“, „meine irre Ex“ oder „die Bekloppte“ – wollte der Satans-Mörder seine Ex-Frau aus dem Knast umbringen lassen?

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Foto: dpa
  • Daniel W. wurde berüchtigt als Satans-Mörder von Witten
  • Nun steht der Hertener erneut vor Gericht
  • Er soll versucht haben, eine Brieffreundin zum Mord an seiner Ex-Frau anzustiften

Bochum. 

Als Daniel W. den Gerichtssaal betritt, halten ihn nicht wenige für den Verteidiger des Angeklagten.

Nicht nur der Name erinnert nicht mehr an den Mann, der 2001 gemeinsam mit seiner Frau den Arbeitskollegen Frank H. (†33) in einem satanistischen Ritual getötet hat.

Daniel W. gestand die erstmals die bestialische Bluttat

Auch sein Äußeres würde niemanden darauf schließen lassen, für welche grausame Tat der heute 41-Jährige 16 Jahre im Gefängnis saß. Das lange graue Haar gestylt, ein gepflegter Bart, weißes Hemd und feine Hose. Er spricht unaufgeregt und wortgewandt.

Dass es sich trotz geändertem Namen und angenehmer Erscheinung um den Satans-Mörder von Witten handelt, wird allen jedoch schnell klar. Denn nach 16 Jahren Gefängnis und Psychiatrie gesteht W. die Bluttat erstmals.

„Ich habe völlig zu Recht für die Tat im Knast gesessen“, sagt er gleich zu Beginn eines Prozesses, bei dem er wieder auf der Anklagebank sitzt.

Im gleichen Gerichtssaal wie vor 16 Jahren steht der als „Satans-Mörder von Witten“ bekannt gewordene Daniel W. wieder mit dem gleichen Anwalt an seiner Seite vor dem Bochumer Schwurgericht.

Der Vorwurf: Aus dem Gefängnis heraus soll er 2010 versucht haben, eine Brieffreundin zum Mord an seiner Ex-Frau und Satansmord-Komplizin Manuela anzustiften.

„Ich wünsche meiner Ex-Frau alles Gute“

Den neuen Vorwurf bestreitet Daniel W. dagegen vehement. Er sagt sofort aus, hält ein 70-minütiges Plädoyer für seine Unschuld.

Darin bezeichnete er den Vorwurf als blinden Eifer der Staatsanwaltschaft. Niemals hätte er einen Mordauftrag erteilt. „Ich wünsche meiner Ex-Frau alles Gute“, sagt er.

Jennifer S. (Name geändert) hat laut Anklage diesen Auftrag erhalten. In einem mehrmonatigen Briefwechsel und bei mehreren Besuchen in der JVA habe W. versucht, sie zur Tötung von Manuela Ruda (heute unter anderem Namen auf freiem Fuß) zu überzeugen.

Jennifer S. sollte Ex-Frau auflauern und sie totschlagen

Sie sollte sich in die Psychiatrie einschleusen, in der die Ex-Frau zu dieser Zeit untergebracht war. Dann sollte sie hinter einer Tür warten und ihr mit einem Schlagwerkzeug auf den Hinterkopf schlagen.

Statt die Tat zu begehen, ging Jennifer S. aber zur Polizei.

Neben der Zeugen-Aussage von Jennifer S. dienen dabei die Briefe zwischen den beiden als Beweismittel.

Das Problem: Daniel W. hat die Briefe von Jennifer S. weggeworfen. Nur die Schriftstücke des Angeklagten sind noch da. Das macht das Rekapitulieren sehr schwierig.

W. schrieb voller Wut über seine Ex-Frau

Die Briefe von Daniel W. legen jedoch nahe, dass er zumindest vor vier Jahren noch eine unglaubliche Wut auf seine Ex-Frau hegte. Als „Bitch“, „meine irre Ex“ oder „die Bekloppte“ bezeichnet er sie darin immer wieder.

Er schien außerdem erstaunlich gut informiert, wo sich Manuela Ruda damals bewegte und wer sie besuchte.

Teile des Briefverkehrs belasten den Angeklagten nun schwer. „Die Bekloppte wohnt nur sieben Kilometer von deinem Haus entfernt? Ist das doch so nah? Fang doch dort als Pflegekraft an. Ich würde dir auch eine ganze Menge für einen besonderen ‚Dienst‘ bezahlen. Haha“, schrieb er Jennifer S.

Jennifer S. sagte aus: Er wollte, dass ich sie ermorde

Weitere solcher Aufforderungen soll er ihr bei Besuchen der Brieffreundin in der JVA mündlich gegeben haben. Das behauptet zumindest Jennifer S., als sie zum Ende des ersten Prozesstages in den Zeugenstuhl tritt.

Nicht ausreichend beantworten kann Jennifer S. die Frage der Richterin, warum sie vier Jahre mit dem Gang zur Polizei wartete. Sie spricht von der „Angst einer unweigerlichen Konfrontation“ mit Daniel W., da dieser noch in diesem Jahr entlassen werden könnte.

Begründen kann sie diese jedoch nicht. Schließlich hatte sie bis zur Anzeige keine Probleme mit W.

Sarg vor der Wohnungstür – Zeugin wurde massiv bedroht

Auch bleibt sie die Erklärung schuldig, warum sie zunächst nur eine Bedrohung von W. zur Anzeige brachte. Erst im Verlaufe mehrerer Vernehmungen erwähnte sie die vermeintliche Anstiftung zum Mord.

Nach der Anzeige wurde Jennifer S. massiv bedroht. Sie erhielt Mord-Anrufe, hatte kleine Särge und Grablichter vor der Wohnung stehen. Außerdem erhielt sie mehrfach Beileids-Karten – zu ihrem eigenen Tod!

Zum zweiten und letzten geplanten Prozesstag will Jennifer S. noch weitere Briefe mitbringen, die sie kürzlich gefunden hat. Die Richterin macht klar: Mit ihrer Aussage steht und fällt der Prozess.

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