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Einzelzelle, Überwachung und ein angeschraubtes Bett – so lebt Marcel H. im Knast

Einzelzelle, Überwachung und ein angeschraubtes Bett
– so lebt Marcel H. im Knast

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Foto: Polizei
  • Marcel H. (19) stellte sich der Polizei
  • Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft

Herne. 

Der mutmaßliche Doppelmörder von Herne sitzt endlich hinter Gittern.

Marcel H. (19) soll den kleinen Jaden (9) und einen Internet-Freund (22) bestialisch ermordet haben.

Tagelang hielt das Ruhrgebiet den Atem an. Marcel H. stellte sich erst am späten Donnerstagabend in einem Imbiss in Herne. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft.

Marcel H. lebt in einer Schlichtzelle

Wie lebt er dort? Detlef Feige, Pressesprecher des Justizministeriums NRW, sagt im Gespräch mit DER WESTEN: „Marcel H. lebt jetzt in einer Schlichtzelle. Das ist eine Zelle ohne Schrank und ohne lose Gegenstände. Das Bett ist angeschraubt, der Spiegel ist fest verankert in der Wand und ist meistens aus Kunststoff oder Metall.“

Er darf zum Hofgang raus

Der Täter Marcel H. hat keine Möglichkeit sich in dieser Zelle zu verletzen. Einmal am Tag darf er für den Hofgang raus. Allein. Er hat keinen Kontakt zu Mithäftlingen.

24 Stunden mit Kamera überwacht

Außerdem wird Marcel H. mit einer Kamera 24 Stunden am Tag überwacht.

„Zusätzlich gibt es eine Überwachung von den Beamten vor Ort. Sie können an der Tür eine Luke öffnen und schauen was der Gefangene macht. Die Überwachung findet spätestens alle 15 Minuten statt. Die Intervalle wechseln aber. Mal schauen die Beamten nach zehn Minuten hinein, mal nach sieben. Der Täter soll nicht wissen, wann er kontrolliert wird.“

Das Gefängnis ist geheim

In welchem Gefängnis Marcel H. sitzt wollte der Detlef Feige nicht verraten.

„Wir wollen auch einen Medienauflauf vor dem Gefängnis vermeiden. Bei den Gefangenen spricht sich aber meistens schnell rum, wer da neu in die Haft gekommen ist.“

Haftrichter entscheidet über Besuch

Wie die Mithäftlinge darauf reagieren, weiß Detlef Feige nicht.

Ob Marcel H. von seinen Eltern besucht werden darf, muss der Strafrichter entscheiden. Dazu muss der Anwalt einen Antrag stellen. Ob er dies getan ist, ist nicht bekannt. Im Moment sieht es so aus, als wenn der Täter mit seinen Taten und sich alleine umgehen muss.

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