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Ankläger legen Revision im Torten-Prozess ein

Ankläger legen Revision im Torten-Prozess ein

Bochum. 

Der langwierige Rechtsstreit im so genannten „Torten-Prozess“ ist trotz des Freispruchs vimmer noch nicht beendet. Die Staatsanwaltschaft kündigte am Freitag auf DerWesten-Anfrage an, dass sie fristwahrend Revision einlegen wird.

Martin Budich (60), Betreiber des linksalternativen Internetportals „bo-alternativ.de“, soll laut Anklage mit einer Comicfigur („Bomberman“), die eine brennende Torte in die Luft streckt, zu gewaltsamem Widerstand gegen eine angemeldete NPD-Demo aufgerufen haben. Bisher gab es in zwei Instanzen zwei Freisprüche und eine Verurteilung. Darüber hinaus eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, die die Staatsanwaltschaft klar zu ihren Gunsten wertet. Es steht also gewissermaßen unentschieden: 2:2.

Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt aber Revision einlegt (das muss spätestens eine Woche nach einem Urteil geschehen), heißt das nicht zwingend, dass sie die Revision auch bis Ende durchführt. Sie will erst die Begründung des Freispruchs studieren, wenn sie schriftlich vorliegt.

Der Streit um die Torte dauert bereits über zwei Jahre.