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Was Südafrika-Reisende jetzt wissen müssen

Was Südafrika-Reisende jetzt wissen müssen

Sommer am Strand von Cape Vidal: Südafrika ist in den europäischen Wintermonaten ein oft gebuchtes Reiseziel.
Sommer am Strand von Cape Vidal: Südafrika ist in den europäischen Wintermonaten ein oft gebuchtes Reiseziel. Foto: dpa
Die Einstufung Südafrikas als Corona-Virusvariantengebiet durchkreuzt die Pläne mancher Urlauber. Wie ist nun ihre rechtliche Situation?

Johannesburg/Berlin. 

Die angekündigte Einstufung Südafrikas als Corona-Virusvariantengebiet wirft für Reisende viele Fragen auf: Kann ich bestehende Urlaubsbuchungen kostenfrei stornieren? Habe ich ein Recht auf vorzeitige Rückkehr nach Deutschland? Für die Antworten darauf macht es einen Unterschied, ob man als Individualreisender unterwegs sein möchte oder eine Pauschalreise gebucht hat.

„Bei einer Pauschalreise haben Reisende viel mehr Rechte“, sagt Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder kann der Anbieter einer gebuchten Pauschalreise nicht für die Sicherheit der Teilnehmer vor Ort sorgen, können Urlauber kostenfrei stornieren.“ Gegeben sei dies bei einem erhöhten Gesundheitsrisiko.

Was ist mit Reisen im Januar?

Weil sich die Lage in Südafrika angesichts der neuen Virusvariante wahrscheinlich eher verschärfen dürfte, besteht dieses Recht nach Einschätzung Buttlers auch bei Reisen, die nicht jetzt unmittelbar bevorstehen: „Für Januar und Februar würde ich das so sehen.“

Ist die Reise für einen späteren Zeitpunkt gebucht, hätten Betroffene gegebenenfalls noch Chancen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, „wenn die Buchung nicht zu weit zurückliegt“, sagt der Verbraucherschützer. Zudem gälten oft kulante Stornobedingungen.

Pauschalreisende, die bereits vor Ort sind, haben laut Buttler ein Recht, die Reise abzubrechen: „Wenn Gefahren für Leib und Leben bestehen, muss sich der Anbieter um den Rücktransport kümmern und auch dafür aufkommen.“ Nach Schätzungen des Branchenverbandes DRV sind aktuell bis zu 400 Gäste im südlichen Afrika unterwegs, die ihre Tour bei deutschen Reiseveranstaltern gebucht haben.

Andere Regeln für Individualreisende

Für Indiviualreisende gelten andere Regeln. Haben sie nur einen Flug gebucht, stehen ihre Chancen auf kostenfreie Umbuchungen schlechter – und zwar unabhängig davon, ob sie bereits im Land sind oder die Reise nach Südafrika erst noch ansteht. „Tritt man den Flug nicht an, verfällt das normale Ticket“, sagte Buttler. Anders liege der Fall nur dann, wenn man ein Flex-Ticket mit Umbuchungsoption gekauft habe.

„Als Individualreisender bin ich selbst verantwortlich“, sagte Buttler. „Seitens der Airline besteht keine Verpflichtung, weil sie nicht vertragsbrüchig ist, wenn sie den gebuchten Flug wie vereinbart durchführt.“ Wer keine spezielle Corona-Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, dem bleibe nur die mögliche Kulanz der Airline. Erst dann, wenn eine Fluggesellschaft aufgrund eines möglichen Einreiseverbots die gebuchte Strecke nicht mehr fliegen darf, könne der Flug für den Reisenden kostenfrei storniert werden.

14 Tage Quarantäne auch für Genesene und Geimpfte

Mit der Erklärung, Südafrika wegen der neu auftretenden Variante B.1.1.529 als Corona-Virusvariantengebiet einzustufen, dürfen Fluggesellschaften laut der geschäftsführenden Bundesregierung ab der Nacht zu Samstag (27. November) nur noch deutsche Staatsbürger und Menschen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland befördern. Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen sich nach Auskunft des Robert Koch-Instituts (RKI) 14 Tage in Quarantäne begeben und können sich nicht vorzeitig durch einen negativen Corona-Test freitesten. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Um in berechtigten Fällen an ihr Geld zu kommen, rät Buttler betroffenen Reisenden dazu, die Ansprüche immer direkt geltend zu machen: „Ich muss dem Anbieter mitteilen, aus welchen Gründen ich die Reise nicht antrete und das Geld zurückfordern.“ Anbieter von Pauschalreisen müssten das Geld dann innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten, Fluggesellschaften innerhalb von 7 Tagen.

Wurde eine Reisen online gebucht, lässt sie sich in der Regel im Kundenkonto stornieren, sagt Buttler. „Ich würde parallel noch ein Einwurfeinschreiben verschicken, damit es im Streitfall nachweisbar ist.“ Brechen Pauschalreisende den Aufenthalt ab, könnten sie nicht erbrachte Leistungen tageweise umgerechnet zurückverlangen.

Lufthansa fliegt vorerst weiter nach Südafrika

Die deutsche Lufthansa hält die Flugverbindungen in das Virusvariantengebiet Südafrika vorerst aufrecht. „Wir setzen die Vorgaben um und werden weiter fliegen, auch um Menschen nach Hause zu bringen und Fracht zu transportieren“, sagte ein Lufthansasprecher am Freitagmorgen auf Anfrage. Lufthansa beobachte die Lage intensiv und halte sich an alle gesetzlichen Auflagen und Regeln.

Etwa 400 Urlauber mit Reiseveranstaltern im südlichen Afrika

Nach der Einstufung Südafrikas als Virusvariantengebiet werden deutsche Veranstalter nach Angaben des Branchenverbandes DRV Reisen ins südliche Afrika stornieren oder umbuchen. Die betroffenen Gäste würden entsprechend informiert, erklärte der DRV am Freitag auf Anfrage. „Reiseveranstalter gehen verantwortungsvoll mit der neuen Situation um und werden ihre Gäste aktiv informieren und wenn von den Kunden gewünscht auch vorzeitig zurück nach Deutschland bringen“. Aktuell befinden sich nach Schätzung des DRV lediglich bis zu 400 Gäste mit deutschen Reiseveranstaltern im südlichen Afrika. (dpa)