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Keine Vermietung von Ganghäusern in der Lübecker Altstadt

Keine Vermietung von Ganghäusern in der Lübecker Altstadt

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ARCHIV - Das Holstentor, aufgenommen am 09.08.2013 in Lübeck. Das Stadttor begrenzt die Altstadt der Hansestadt nach Westen. Lübeck, das mit seiner Altstadt zum Weltkulturerbe der Unesco gehört, ist zwei Tage lang Gastgeber einer internationalen Tagung von Welterbestätten. (zu dpa «Internationale Tagung zum Unesco-Welterbe in Europa» vom 05.10.2017) Foto: Sven Hoppe/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: dpa
Die malerischen Ganghäuser in der Lübecker Altstadt dürfen bald nicht mehr an Touristen vermietet werden. Die Hausbesitzer wollen gegen die Nutzungsuntersagung klagen.

Lübeck. 

Das Aus für Ferienwohnungen in den Gängen und Höfen der Lübecker Altstadt ist beschlossene Sache. Voraussichtlich im April sollen die Hausbesitzer Post von der Bauverwaltung erhalten, mit der ihnen die Vermietung ihrer Häuschen als Feriendomizile zum 30. September untersagt wird.

Damit setze die Bauverwaltung einen Beschluss der Bürgerschaft vom 30. August 2018 um, teilte die Stadt Lübeck mit. Betroffen sind rund 80 Ferienwohnungen in den für die Lübecker Altstadt typischen Ganghäusern. Insgesamt gibt es im Unesco-Welterbe Lübeck rund 300 Ferienwohnungen.

Hausbesitzer wollen klagen

Die betroffenen Hausbesitzer wollen die Nutzungsuntersagung nicht einfach hinnehmen und haben sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. „Wir denken über eine Klage gegen die Stadt nach“, sagte Hausbesitzer Wolfgang Seitz. Er vermietet seit 2004 sein 35 Quadratmeter großes Haus im Rosengang. „Etwa 70 Prozent der Gäste sind Touristen, die die Idylle in den Gängen und deren zentrale Lage zu schätzen wissen. Das sind Individualisten, die nie in ein Hotel gehen würden“, sagte er. Doch auch Leute, die beruflich für einige Wochen in der Stadt seien, zögen gerne in ein Ganghaus.

Auch Emmanuel Melchior kann die Entscheidung der Stadt nicht verstehen. Er vermietet rund 30 Ferienwohnungen über sein Internetportal «Fewo Royal», darunter auch mehrere Ganghäuser. „Die Vermieter haben viel Geld in den Erhalt und die Ausstattung der Häuschen gesteckt und jahrelang zu den guten Übernachtungszahlen der Stadt beigetragen“, sagte er. Er könne nicht einsehen, dass das alles jetzt plötzlich illegal sein solle.

Lübeck musste geltendes Baurecht durchsetzen

Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) sagte dagegen, die Stadt habe keine andere Wahl gehabt als die Vermietung von Ferienhäusern zu verbieten. „Gänge und Höfe gelten nach dem Baurecht als reine Wohngebiete, in denen keine Ferienwohnungen erlaubt sind. Wir müssen das geltende Baurecht durchsetzen, um einer Verdrängung des Wohnens in den Gängen und Höfen entgegenzuwirken“, sagte der Bürgermeister.

Die als Ferienquartiere genutzten Ganghäuser seien schon wegen ihrer Größe zum Dauerwohnen nur eingeschränkt geeignet, sagte Seitz. „35 Quadratmeter Wohnfläche auf zwei Etagen sind für eine Woche Urlaub ganz nett. Zum dauerhaften Wohnen reicht das nach heutigen Maßstäben höchsten für Singles.“ Mit einer Wohnfläche von nur 28 Quadratmetern ist Melchiors Haus sogar noch kleiner.

Verkauf als Zweitwohnungen an Skandinavier

Beide erwägen jetzt, ihre Häuschen zu verkaufen. „Viele Skandinavier haben Interesse an diesen Immobilien als Zweitwohnsitz“, sagte Melchior. Lindenau verwies dagegen auf den hohen Bedarf auch an Kleinstwohnungen in der Hansestadt.

Lübecks Tourismuschef Christian Martin Lukas sorgt sich jetzt um das touristische Image der Stadt. Ganghäuser gebe es zwar auch in Lüneburg oder Quedlinburg, aber ihre große Anzahl und ihr Vorkommen auf der gesamten Altstadtinsel seien ein Markenzeichen Lübecks. „Ich hoffe, dass unsere Gäste auch künftig die Gänge und Höfe als besonderes Kleinod der „Königin der Hanse“ betrachten, auch wenn sie selbst nicht mehr „typisch lübsch“ darin wohnen können“, sagte er. (dpa/lno)