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Airlines bieten Betreuungsservice für alleinreisende Kinder

Airlines bieten Betreuungsservice für alleinreisende Kinder

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Während der Schulferien werden wieder Zehntausende Kinder quer durch Deutschland fliegen. Einige von ihnen betreten das Flugzeug allein, denn viele Airlines bieten einen Betreuungsservice für die kleinen Reisenden an. Allerdings sollte man beim Ausfüllen des Betreuungsformulars einiges beachten.

Essen. 

Es ist immer so schön über den Wolken“, schwärmt Matteo am Check-In-Schalter. Der Achtjährige ist ein alter Hase. Schließlich fliegt er schon das dritte Mal zu seinem Papa nach Hamburg. Allein. Wie Matteo gibt es während der Schulferien wieder Zehntausende Kinder, die quer durch Deutschland fliegen. Allein die Lufthansa hat 70.000 alleinreisende Kids jährlich an Bord. Aber auch die Ferienflieger bieten einen Betreuungsservice, mit dem kleine Globetrotter bestens umsorgt und wohlbehalten an ihr Ziel kommen. Wir sagen, was dabei zu beachten ist.

Zunächst gilt: Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht alleine fliegen, bei den Billigfliegern werden sie sogar erst ab 14 oder 16 Jahren mitgenommen. Für jüngere Kinder, die nicht mit einer volljährigen Begleitperson reisen (das können auch ältere Geschwister sein und manche Airlines akzeptieren hier auch 16-Jährige) bieten die meisten Airlines einen Betreuungsdienst.

Die Kosten variieren

Die Kosten für diese Betreuung variieren je nach Airline. Die Betreuungsgebühr wird zusätzlich zum normalen Ticketpreis erhoben. So zahlt man bei Lufthansa und Air Berlin eine Gebühr von 40 Euro pro Strecke innerhalb Deutschlands und Europas, 80 Euro auf Fernflügen. British Airways verlangt einen Aufpreis von 75 US-Dollar je Flug auf der Kurzstrecke (etwa 55 Euro), und 100 US-Dollar auf Fernflügen (etwa 73 Euro). Für eine Flugreise mit Lufthansa beispielsweise von Wien über München nach New York fallen 120 Euro Betreuungsgebühr an, 40 Euro für den innereuropäischen Flug plus 80 Euro für den Interkontinentalflug.

Wichtig ist, dass bereits bei der Flugbuchung angegeben wird, wenn ein Kind unbegleitet fliegt. Die Buchung erfolgt entweder im Reisebüro oder über eine Servicenummer der Fluggesellschaft. Online-Buchung und Web-Check-In sind für unbegleitete Kinder nicht möglich.

Für den Flug wird der kleine Passagier dann mit einer Umhängetasche oder einem Brustbeutel ausgestattet. Den bekommt man entweder bei der Buchung im Reisebüro oder beim Check-In am Flughafen. Darin werden neben dem Reisepass und dem Flugticket noch einmal der Name, die Adresse der Eltern und der Person, die das Kind am Zielflughafen empfangen wird, aufbewahrt. Dort hinein muss auch, wenn nötig, das Visum für das Zielland, die Bestätigung einer Reiseversicherung, der Allergieausweis, die Quittung für die Betreuungsgebühr sowie die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, dass das Kind alleine reisen darf.

Das UM-Formular richtig ausgefüllt

Wichtig ist das Betreuungsformular, kurz UM-Formular. Man findet es auf der Internetseite der jeweiligen Airline. Am besten, man druckt das Formular bereits zu Hause ganz in Ruhe aus und füllt es mit den folgenden Daten: Name und Alter des Kindes, Name, Adresse und die Telefonnummer der Begleitperson zum Flughafen sowie die Daten des Abholers am Zielflughafen. Dann ab damit in den Brustbeutel.

„UM“ prangt groß auf dem Brustbeutel und den Koffern. Diese beiden Buchstaben signalisieren weltweit dem Personal, dass hier ein „unaccompanied minor“, ein unbegleiteter Minderjähriger, unterwegs ist, der speziell betreut werden muss.

Nach dem Abschiedskuss von Mama und Papa sind alle Fluggesellschaften um eine permanente Betreuung des kleinen Passagiers bemüht. Einige Flughäfen erlauben es den Eltern, ihr Kind noch bis zum Gate zu begleiten. An Flughäfen in den USA kann man sich mit einem Reisepass einen „Gate Pass“ ausstellen lassen und das Kind bis zum Abflug begleiten. Im Normalfall jedoch holt ein Mitarbeiter vom Bodenpersonal den kleinen Fluggast am Check-in-Schalter ab und begleitet ihn ins Flugzeug. Dort empfängt den Knirps dann der Flugbegleiter, der ihn während des Fluges betreut. Der Steward oder die Stewardess wird zwar nicht ständig bei dem „UM“ sein können, aber sicherlich versuchen, ihm den Flug möglichst kurzweilig zu gestalten.

Die meisten Airlines verlangen, dass die Person, die das Kind zum Flug bringt, bis zum Schließen der Flugzeugtüren am Flughafen bleibt. Da aber manchmal Flüge noch unmittelbar vor dem Start abgesagt werden, ist es ratsam, am Flughafen zu bleiben, bis die Maschine dann auch wirklich in der Luft ist.

Bodenpersonalnimmt in Empfang

Am Zielflughafen wird der kleine Passagier an das Bodenpersonal übergeben und bis zum Abholer begleitet. Diese Person muss unbedingt mit der in den Reisedokumenten eingetragenen übereinstimmen. Ist dort der Papa eingetragen, dann darf der kleine Globetrotter auch nur diesem übergeben werden. Und Matteo erzählt ihm von seinen Erlebnissen über den Wolken!