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Warum du nicht einfach Fotos von Fundsachen bei Facebook posten darfst

Warum du nicht einfach Fotos von Fundsachen bei Facebook posten darfst

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Wenn du in der Bahn 'ne fremde Fahrkarte gefunden hast, dann bring sie besser direkt ins Fundbüro! (Symbolbild) Foto: Stephan Eickerhoff / WAZ FotoPool
  • Du hast einen fremden Gegenstand gefunden und willst den Besitzer über Facebook finden?
  • Prinzipiell gut, allerdings solltest du kein Foto von dem Fundstück machen und posten
  • Rechtsanwalt Christian Solmecke verrät dir, warum das so ist

Ruhrgebiet. 

Es kommt immer mal wieder vor: Stadtgruppen auf Facebook werden kurzerhand zu Fundbüros umfunktioniert.

Du findest etwas, machst ein Foto davon und postest es in einer Facebook-Gruppe – in der Hoffnung, den Besitzer zu finden.

Der Weg ins Fundbüro ist der Bessere

Ist einfach, bequem und irgendwie auch persönlicher. Aber auch, wenn du mit dem Post bestimmt nur gute Absichten hast – strenggenommen darfst du Fotos von Fundstücken gar nicht hochladen!

„Finder sollten keinesfalls Dokumente wie Personalausweise oder Krankenkassenkarten fotografieren und über soziale Netzwerke veröffentlichen“, rät Christian Solmecke, Fachanwalt für IT- und Internetrecht.

Kriminelle könnten die Daten missbrauchen

„Man entblößt damit nicht nur öffentlich vertrauliche Daten. Auch Kriminelle könnten auf den Post aufmerksam werden und die Daten leicht missbrauchen“, warnt Solmecke.

Zivilrechtlich könnte es Probleme geben

Du hast schon mal ein persönliches Dokument einer fremden Person auf Facebook gepostet? Keine Sorge. Damit hast du dich prinzipiell nämlich nicht strafbar gemacht. Allerdings könnte der Besitzer dir zivilrechtlich an den Kragen gehen.

„Betroffene können hier Unterlassungs – als auch Schadensersatzansprüche gegen die Person, die das Foto gepostet hat, entstehen“, sagt Solmecke.

Auch Fotos von anderen Fundstücken können problematisch sein

Auch bei Fundstücken wie Spielzeugen oder Schmuck solltest du aufpassen. „Vorher muss geprüft werden, ob durch die Foto-Veröffentlichung nicht Urheberrechte verletzt werden“, sagt Christian Solmecke.

Ganz schön kompliziert. Am besten ist es also, wenn du Fundstücke direkt im Fundbüro abgibst. Dann bist du jedenfalls auf der sicheren Seite.

Mit diesem Tipp kannst du den Besitzer trotzdem über Facebook suchen

Falls du dennoch Facebook-Gruppen dafür nutzen möchtest, empfiehlt der Anwalt folgendes: „Wer den Inhaber unbedingt auf Facebook ausfindig machen möchte, sollte auf das Foto verzichten und das Fundstück einfach inklusive der Angabe des Fundortes und der Fundzeit bestmöglich beschreiben.“

(js)

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