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VRR: Preisanstieg! Auch DAS wird sich zum 1. Januar ändern

VRR: Preisanstieg! Auch DAS wird sich zum 1. Januar ändern

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VRR: Preisanstieg! Auch DAS wird sich zum 1. Januar ändern

VRR: Preisanstieg! Auch DAS wird sich zum 1. Januar ändern

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Schlechte Nachrichten für alle, die regelmäßig mit dem öffentlichen Nahverkehr planen! Der VRR stellt sein Angebot um und erhöht die Preise. Dadurch müssen sich die Kunden auf einiges neu einstellen!

Wer sich mit dem VRR von A nach B bewegen will, für den kann das reichhaltige Ticket- bzw. Tafrifangebot schon einmal zum Dschungel werden. Was der VRR nun plant, macht die Angelegenheit noch einmal komplizierter.

VRR: Im Jahr 2022 ändert sich einiges – nicht nur die Preise

Im neuen Jahr will der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) neue Tarifangebote schaffen. Fahrgästen von Bus und Bahn soll so mehr Flexibilität geboten werden. Doch neben neuen Ticketangeboten kommt es auch zu einer Erhöhung der Nahverkehrstickets – „um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ein wenig abzumildern“, wie das Unternehmen angibt.

Zu den vielen Änderungen betroffen sind beispielsweise verbundsübergreifende Fahrten mit den Linien RE 2 und RE 42. Ab dem 1. April 2022 sind ab Dülmen und Buldern Direktverbindungen Richtung Süden nach Recklinghausen, Essen, Düsseldorf und Mönchengladbach zum VRR-Tarif möglich. Der Gültigkeitsbereich einiger Tickets von VRR-Kunden erweitert sich somit automatisch.

VRR führt flexibleres Ticketmodell ein

Mit den neuen FlexTicket-Angeboten „Flex25“ und „Flex35“ ist der VRR zudem dem Wunsch nach flexibleren Tciketmodellen nachgekommen. Sie sollen Fahrgästen die Möglichkeit bieten, in Kombination mit einem festen Grundbetrag rabattierte EinzelTickets zu lösen. Das FlexTicket-Tarifmodell wird in den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D angeboten und ist nur digital verfügbar.

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VRR: Die Preise steigen

Doch es gibt auch schlechte Neuigkeiten, denn die Nutzung von Bus und Bahn in NRW wird teurer. „Die finanzielle Situation der Verkehrsunternehmen bleibt auch im kommenden Jahr 2022 angespannt“, erklärt José Luis Castrillo, Vorstand des VRR. „Die moderate Preisanpassung um durchschnittlich 1,7 Prozent zum 1. Januar leistet einen wertvollen Beitrag, um die Kostensteigerungen z. B. durch Personalkosten zumindest teilweise kompensieren zu können. Um jedoch auch zukünftig Menschen in der Region ein attraktives Nahverkehrsangebot bieten zu können, benötigt die Branche zusätzlich die finanzielle Unterstützung von Bund und Land.“

Für Kunden bedeutet das im Detail, dass die Preise zum 1. Januar 2022 angepasst werden. Reguläre Einzelkunden-Abonnements wie beispielsweise das Ticket1000 und das Ticket2000, das SozialTicket sowie die Jobtickets (FirmenTicket, 100/100-Modell) werden leicht erhöht. Im sogenannten Bartarif steigt der Preis für ein EinzelTicket für Erwachsene um jeweils 10 Cent in den einzelnen Preisstufen. Die Preise für das BärenTicket, das Semesterticket und den Schulträgeranteil für das SchokoTicket werden ebenfalls um 1,7 Prozent erhöht.

Gleich bleiben die Preise für Kinder-EinzelTickets: Sie kosten auch im kommenden Jahr 1,70 Euro. Der Eigenanteil des SchokoTickets für das erste und das zweite Kind bleibt für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler ebenfalls gleich. Auch am Tarif für On-Demand-Verkehre ändert sich nichts.

VRR: Tickets aus dem Jahr 2021 gelten bis Ende März 2022

Was das für bereits gekaufte Tickets bedeutet, erklärt der VRR so: „Im Jahr 2022 gekaufte Tickets des Bartarifs, wie EinzelTickets, 4er-, 24- und 48-StundenTickets, ZusatzTickets und FahrradTickets, sind noch drei Monate gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Nahverkehrskund*innen alte Tickets bis zum 31. Dezember 2024 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis.“ Für online erworbene Tickets gelte die Abfahrfrist jedoch nicht.

Reguläre Monatskarten für Dezember 2021 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, seien bis zum Betriebsschluss des 3. Januar 2022 gültig. Monatskarten für Januar 2022 seien ab jetzt nur noch zu den ab dem 1. Januar 2022 geltenden Preisen verkauft.

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VRR schafft das 7-Tage-Ticket ab

Und es gibt noch eine schlechte Neuigkeit: Das 7-TageTicket wird zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Eine Nutzung des Tickets ist noch bis 31. März 2022 möglich, danach sind Tickets (auch mit Restlaufzeit) nicht mehr gültig. 30-TageTickets dürfen über den 31. März 2022 hinaus genutzt werden, wenn die Differenz zum neuen Ticketpreis bezahlt wird. Ansonsten ist das Ticket nach dem 31. März 2022 nicht mehr nutzbar.