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SS-Siggi zeigt Dortmunder Jobcenter an: Das steckt dahinter

SS-Siggi zeigt Dortmunder Jobcenter an: Das steckt dahinter

"SS Siggi" Siegfried Borchardt.jpg
Foto: Ralf Rottmann / FUNKE Fotoservices
  • Anfang Juli sickerten Informationen über die Jobcenter-Akte von SS-Siggi durch
  • Deswegen hat der stadtbekannte Rechtsextremist Anzeige erstattet

Dortmund. 

Über die Akte des stadtbekannten Rechtsextremisten Siegfried „SS-Siggi“ Borchardt regten sich Anfang Juli viele Facebook-User auf. Es sickerte durch, dass der Hartz-IV-Empfänger aus Angst vor Gewalt gegen Mitarbeiter im Dortmunder Jobcenter eine Sonderbehandlung erfahren hat.

In der Akte soll laut „Ruhrnachrichten“ auch seine „bedenkliche Einstellung zum Grundgesetz“ vermerkt worden sein. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung: SS-Siggi hat Anzeige gegen das Dortmunder Jobcenter gestellt.

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Darum erstattet Borchardt Anzeige

Gegenüber DER WESTEN bestätigt der Dortmunder Staatsanwalt Henner Kruse den Eingang der Anzeige in der zweiten Juli-Hälfte. Der Vorwurf von SS-Siggi: „Herr Borchardt wirft dem Jobcenter vor, dass ein Mitarbeiter den Medien seine Akte zugespielt haben muss“, so Kruse.

Darin sieht der Hartz-IV-Empfänger einen Verstoß gegen den Datenschutz.

Staatsanwaltschaft stellt Anfrage beim Jobcenter

Laut Kruse habe die Staatsanwaltschaft beim Jobcenter nachgefragt, ob der Fall bereits intern geprüft wurde. Noch habe die Staatsanwaltschaft darauf keine offizielle Antwort.

Doch in einem telefonischen Gespräch erfuhr Kruse: „Im Jobcenter hatten wohl sehr viele Leute Zugriff auf die Akte.“ Deswegen sei es schwierig, das Leck zu bestimmen.

Das sagt das Jobcenter

Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass SS-Siggi nicht die Inhalte der veröffentlichten Akte zur Anzeige gebracht hat. Ihm ginge es ausschließlich darum, dass die Akte überhaupt publik wurde.

Einen vergleichbaren Vermerk zu einer politischen Gesinnung in einer Akte soll es im Dortmunder Jobcenter ohnehin nicht mehr geben.

Gegenüber DER WESTEN bezog das Jobcenter bereits Anfang Juli Stellung: „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Eintragung über die politische Gesinnung einer Person nicht zulässig ist. Dies gilt auch, wenn sie sehr extrem und mit dem Grundgesetz offensichtlich nicht vereinbar ist. Daher ist die Löschung eines entsprechenden Eintrags umgehend erfolgt.“

Die Staatsanwaltschaft überprüft nun, ob Ermittlungen aufgenommen werden.

(ak)