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Urteil gegen Schlüsseldienst-Abzocker gefallen: So lange werden die beiden Männer jetzt weggesperrt

Urteil gegen Schlüsseldienst-Abzocker gefallen: So lange werden die beiden Männer jetzt weggesperrt

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Foto: dpa

Kleve. 

Wegen Kundenbetrugs sind zwei Schlüsseldienst-Geschäftsführer in Kleve zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Die 58 und 39 Jahre alten Männer hatten im Internet und in den Gelben Seiten bundesweit mit ortsansässigen Schlüsseldienst-Firmen geworben.

Tatsächlich landeten die Kunden über die örtlichen Vorwahlen unbemerkt im Call-Center der „Deutschen Schlüsseldienstzentrale“ in Geldern am Niederrhein, wie die Richter des Landgerichts Kleve am Dienstag in ihrem Urteil feststellten.

Für überflüssige und stümperhafte Arbeiten der Monteure wurden die Kunden mit „vielfach überhöhten Preisen“ zur Kasse gebeten, sagte der Vorsitzende Richter Christian Henckel. In einem Fall war ein um 500 Prozent überhöhter Preis erhoben worden.

Schlüsseldienst-Masche: Dieses Urteil erwartet die Betrüger

Der 58 Jahre alte Drahtzieher, der wegen der Masche schon einmal im Gefängnis saß, wurde zu sechseinhalb Jahren verurteilt, sein Komplize zu drei Jahren und neun Monaten – jeweils wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt.

Die Monteure seien anders als von den Angeklagten behauptet nicht selbstständig, sondern Teil des kriminellen Systems gewesen.

Die Angeklagten hatten laut Gericht für die Monteure weder Lohnnebenkosten von zehn Millionen gezahlt noch Umsatzsteuer von knapp sechs Millionen Euro. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

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Schlüsseldienst: Geschäftsführer soll Mordanschlag geplant haben

Ein neuer ungeheuerlicher Vorwurf stellt während des Prozesses alles in den Schatten: Der 58-jährige Angeklagte soll versucht haben, einen Mordanschlag auf Staatsanwalt Hendrik Timmer zu beauftragen.

Im Mai soll der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, einem Mithäftling 30.000 Euro geboten haben, wenn dieser den Staatsanwalt tötet.

Sogar das Mord-Datum stand schon fest

Sogar ein Datum für den Mord soll festgestanden haben: Ein Tag im Juni, an dem Timmer zu Fuß zum Landgericht gehen werde, sei ein geeigneter Zeitpunkt, soll der Angeklagte gesagt haben.

Der Mithäftling nahm den Mordauftrag zum Schein an, offenbarte sich später aber den Behörden.

Im aktuellen Prozess wegen Betrugs wird der neue Vorwurf keine Rolle spielen, er wird in einem gesonderten Verfahren behandelt. (dpa/pen/mb)