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Urlaub in Thailand endet für zwei Brüder tödlich – jetzt ermittelt die NRW-Polizei

Zwei Brüder (34, 35) aus NRW sind im Thailand-Urlaub tödlich verunglückt. Doch die Polizei Düsseldorf wittert mehr dahinter.

© IMAGO/Justin Brosch

Verbrechen in NRW: So viel Arbeit hat die Polizei wirklich

Laut der Polizei-Kriminalstatistik ist die Kriminalität in NRW 2022 leicht angestiegen. In den vergangenen sechs Jahren war sie noch stetig gesunken. Mit knapp 1,37 Millionen Delikten gab es einen Anstieg um 13,7 Prozent zum Vorjahr.

Ein traumhafter Urlaub in Thailand nahm für zwei Männer aus Düsseldorf (NRW) ein tödliches Ende. Mehrere Wochen waren sie in auf der Insel Koh Samui, der zweitgrößten des Landes, unterwegs.

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Die 34 und 35 Jahre alten Brüder hatten sich während ihres Urlaubs in Thailand Motorroller geliehen, um eine Tour im Südosten der Insel zu unternehmen. Dann kam es zu einem schrecklichen Unglück, bei dem beide Männer starben. Nun ermittelt die Polizei in NRW.

NRW-Urlauber in Thailand gestorben

Das Brüder-Paar soll im Urlaub auf Koh Samui in Thailand bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sein, berichtet die „Bild“. So soll ein Auto im Gegenverkehr die zwei Motorroller erfasst haben. Der jüngere Bruder starb sofort an der Unfallstelle.


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Der Ältere kam ins Krankenhaus, wurde dort behandelt, kam noch in eine weitere Klinik. Doch es half alles nichts. Trotz der Bemühungen des medizinischen Personals verlor auch er sein noch junges Leben.

NRW-Polizei ermittelt

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie es zu so einem tödlichen Unfall kommen konnte. Die Ermittlungen dazu übernimmt nun die Polizei Düsseldorf. Und ihr Verdacht fällt sogleich auf den Autofahrer. Der soll laut Bild-Informationen womöglich ein älterer Mann aus den Niederlanden sein. Dieser sei jedoch nicht zu Besuch auf der Insel, sondern dort heimisch.


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Das könnte darauf hindeuten, dass er zumindest ortskundiger war als die Düsseldorfer. Die Polizei geht jetzt dem Verdacht auf fahrlässige Tötung nach, obwohl sich der Unfall in einem anderen Land ereignet hat. Laut Paragraf 7 des Strafgesetzbuches ist das allerdings kein Problem. Denn: „Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist“.