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NRW gewährt doch Hochwasser-Hilfe für Privathaushalte

NRW gewährt doch Hochwasser-Hilfe für Privathaushalte

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Foto: Privat
  • NRW-Landesregierung schwenkt bei Hilfe um
  • 5000 Euro Mindestschadenshöhe bei Privathaushalten als Bedingung
  • Antragsfrist endet am 15. Juli

Düsseldorf. 

Die rot-grüne Landesregierung will Privathaushalten nun doch eine staatliche Hochwasser-Hilfe gewähren. Je nach Haushaltsgröße werde das Land zwischen 1000 und 2500 Euro Soforthilfe auszahlen, erklärte Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Dienstag nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss.

„Wir helfen den Menschen schnell und unbürokratisch“, so Jäger. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte in der vergangenen Woche bei einem Besuch in der niederrheinischen Hochwasser-Region Sonsbeck noch gegenteilige Signale gesendet. NRW werde wohl keine Unterstützung für private Schäden gewähren, so Kraft damals. Wer sich nicht ausreichend versichere, könne nicht mit Steuermitteln begünstigt werden. Die Aussage der Regierungschefin war von Betroffenen hart kritisiert worden, zumal andere Bundesländer auch Privatleute entschädigen.

NRW will nun eine Soforthilfe Betroffenen in den Kreisen Borken, Kleve, Rhein-Sieg und Wesel sowie in Bonn gewähren. Voraussetzung sei, dass Schäden in Höhe von wenigstens 5000 Euro entstanden sind, die nicht versichert werden konnten. Neben den Haushalten stellt NRW auch kleinen Gewerbetrieben und Landwirten Soforthilfen zur Verfügung – für Schäden von mindestens 10.000 Euro. Anträge können bis zum 15. Juli bei der jeweiligen Stadt- und Kreisverwaltung gestellt werden. Jäger will überdies neue Richtlinien für einen Härtefonds erarbeiten lassen, um künftig umgehend Soforthilfen leisten zu können. (tobi)