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NRW rudert zurück: Doch kein 2G mehr im Amateursport – stattdessen gilt DAS

NRW rudert zurück: Doch kein 2G mehr im Amateursport – stattdessen gilt DAS

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NRW rudert zurück: Doch kein 2G mehr im Amateursport – stattdessen gilt DAS

NRW rudert zurück: Doch kein 2G mehr im Amateursport – stattdessen gilt DAS

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Diese Impfstoff-Arten gibt es und so funktionieren sie.

Corona macht alles kaputt!

Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen hat die NRW-Landesregierung die Corona-Regeln wieder stark verschärft. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt die 2G-Regel. So war es von politischer Seite auch für den Amateursportbereich geplant.

Jetzt präsentierte der Landessportbund allerdings Ausnahmeregelungen in der Corona-Schutzverordnung. Hier erfährst du, was Sportler in NRW nun darüber wissen sollten.

NRW: Rolle rückwärts? 2G-Regel für Amateursportler mit DIESEN Ausnahmen

Erst am Dienstag hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bekanntgegeben, dass sich Amateursportler auf schärfere Regeln einstellen müssen. Demnach sollten nicht immunisierte Menschen vom Sportbetrieb ausgeschlossen werden (2G-Rfegel).

Keine zwei Tage später hört sich das etwas anders an. Im Gegensatz zu den Sportverbänden, macht der Landessportbund nämlich einige Ausnahmen von der 2G-Regelung.

In der offiziellen Mitteilung heißt es: Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Aber: „Teilnehmende an offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB oder des Landessportbundes NRW angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportlerinnen und Spieler benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.“

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Demnach dürfen auch Sportler mit einem PCR-Test am Training sowie Spielbetrieb weiterhin teilnehmen (3G-Regel). Zudem soll es Trainern und Offiziellen, die weder geimpft noch genesen sind, gestattet werden, die Spiele mit einer Maske und einem negativen Test vom Spielfeldrand aus zu begleiten.

Dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) passt diese Auslegung der Corona-Schutzverordnung gar nicht.

Uneinigkeit könnte zu Problemen führen – Entscheidung wohl noch nicht gefallen

Wie die „Ruhr-Nachrichten“ schreiben, habe Manfred Schnieders, Vizepräsident des FLVW verärgert auf die Mitteilung reagiert. Er spricht sich weiterhin für eine konsequente 2G-Regelung im Amateursport aus.

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Für die Betroffenen könnte das zu einer Verwirrung führen. Nicht immunisierte Sportler und Trainer könnten sich demnach auf den LSB berufen, ohne befürchten zu müssen, vom Spielbetrieb ausgeschlossen zu werden.

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Hier muss die Politik wahrscheinlich nochmals Klarheit schaffen! (cg)