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Neuer Prozess um Tritt gegen Polizisten

Neuer Prozess um brutalen Tritt gegen Polizisten in Mönchengladbach

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Foto: ddp
Bundesgerichtshof sieht keinen versuchten Mord. TV-Polizist Michael Frehn („Ärger im Revier“) war schwer verletzt worden.

Düsseldorf/Mönchengladbach. 

Wie „eine Bombenexplosion“ empfand Michael Frehn (42) den Angriff. Der Polizist aus Mönchengladbach, der auch durch die TV-Dokusoap „Ärger im Revier“ bekannt ist, bekam vor zwei Jahren im Einsatz einen verheerenden Tritt, der seine Gesichtsknochen zerschmetterte. Das Landgericht Mönchengladbach hat den Täter (22) wegen versuchten Mordes zu fast acht Jahren verurteilt. Jetzt verhandelt das Düsseldorfer Landgericht den Fall neu. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält den Vorwurf des versuchten Mordes nicht für haltbar.

Frehn hatte nach einem Einbruch Kollegen geholfen, die die Personalien von Passanten feststellen wollten. Ein Mann war aggressiv geworden. Frehn half, ihn zu Boden zu bringen. Als er über dem Mann kniete, war der Angeklagte dazugekommen und hatte ihn aus vollem Lauf getreten. Die Folge: zahlreiche Brüche, abgebrochene Zähne, Augenverletzungen, zehn OPs. Frehn hat bis heute eine taube Wange.

Den Tod in Kauf genommen

Das Landgericht Mönchengladbach urteilte, der Angeklagte habe bei dem gefährlichen Tritt den Tod des Beamten in Kauf genommen. Weil er dessen Arglosigkeit ausgenutzt habe, sei es versuchter Mord.

Dem widersprach der BGH. Der Polizist sei nicht arglos gewesen. Er hätte mit einem weiteren Angriff rechnen müssen, da der Angeklagte zwar nach einem ersten Angriff gefasst war, sich aber noch nicht beruhigt hatte. Frehn könne nicht darauf vertrauen, dass seine Kollegen die Situation im Griff haben. Zudem sei nicht bewiesen, dass der Täter die mögliche Arglosigkeit des Polizisten bewusst ausnutzte.

Was der Angeklagte dachte, ist auch diesmal nicht festzustellen: Er räumte den Tritt nur pauschal ein und erklärte, er bereue die schweren Verletzungen des Polizisten. Frehns Sicht ist dagegen eindeutig: Er habe den Angeklagten überhaupt nicht bemerkt, sein Kommen und auch seinen ersten Angriff nicht. Er habe die Situation für geklärt gehalten.

„Skandalöses Argument“

Die Aufhebung des Urteils hat für Aufregung gesorgt, vor allem die Formulierung, ein Polizist dürfe nicht darauf vertrauen, dass Kollegen die Situation im Griff haben. Bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält man diese Argumentation für skandalös: „Sie bedeutet, dass Mordanschläge auf Polizisten nie als solche geahndet werden können“, sagte Landesvize Adi Plickert. Wenn Richter pauschal unterstellten, dass sich Polizisten immer in Gefahrensituationen befinden, könne das Mordmerkmal Heimtücke niemals greifen. Plickert weiter: „Wenn sich diese Sicht in der Rechtsprechung durchsetzt, ist der Gesetzgeber gefordert.“