Düsseldorf. Es ging um das Honorar in Höhe von 4000 Euro für sein 2009 erschienenes Buch "Die Aufsteigerrepublik". Laschet hatte das Geld gespendet. Die Spendenquittung setzte er bei der Steuer ab - ohne die 4000 Euro als Einnahme zu versteuern. Das ist nicht zulässig. Der geänderte Steuerbescheid berücksichtige jetzt, "dass ein Honorar auch dann versteuert werden muss, wenn man persönlich nichts erhalten" habe, heißt es in der Mitteilung Laschets.
