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Jäger verteilt Geld von verbotener „Deutscher Unfallhilfe“

Jäger verteilt Geld von verbotener „Deutscher Unfallhilfe“

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Foto: dpa
Der Verein „Deutsche Unfallhilfe“ hat fleißig Spendengelder gesammelt. Für wohltätige Zwecke wurden die Spenden allerdings nicht ausgegeben; sie flossen in die Taschen der Vereinsmitglieder. Jetzt hat NRW-Innenminister Ralf Jäger das beschlagnahmte Geld an gemeinnützige Vereine verteilt.

Düsseldorf. 

Bei einem Vereinsverbot beschlagnahmtes Geld hat Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Montag an zehn gemeinnützige Vereine verteilt. In Düsseldorf überreichte er Schecks in Höhe von jeweils 5771 Euro an Vertreter von verschiedenen Vereinen aus NRW, die schwerpunktmäßig in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe tätig sind.

Die knapp 58 000 Euro stammen von einem vor acht Jahren verbotenen Verein. Dieser hatte unter dem Vorwand, Geld für Rettungsgeräte zu sammeln, innerhalb von vier Jahren eine hohe Summe an Spendengeldern zusammengetragen. Das Geld wurde jedoch nie für einen wohltätigen Zweck ausgegeben, sondern floss ausschließlich in die Taschen der Vereinsmitglieder.

„Das entspricht wohl der eigentlichen Absicht der Spender“

Nachdem das Verbot gegen den Verein „Deutsche Unfallhilfe“ rechtskräftig geworden war und alle Gläubiger ausgezahlt waren, konnte die Restsumme nun verteilt werden. „Dies entspricht wohl auch der eigentlichen Absicht der Spender, die wollten, dass ihr Geld gemeinnützig eingesetzt wird“, sagte Jäger am Montag vor Vereinsvertretern.

Das Innenministerium betonte, dass es sich bei dem verbotenen Verein nicht um die in Bochum ansässige, gleichnamige „Deutsche Unfallhilfe GmbH“ handelt.

Geld ging unter anderem an den Verein „Auf Achse“, der sich um obdachlose Kinder und Jugendliche am Kölner Hauptbahnhof kümmert und diese auf ihrem Weg in einen geregelten Alltag begleitet. Auch der Turnverein Schiefbahn aus Willich (Kreis Viersen) erhielt einen Scheck. 130 Kinder turnen hier gemeinsam in integrativen Gruppen.

Dass eine so große Summe Geld aus einem Verbotsverfahren an Vereine verteilt wird, sei in NRW bisher einmalig, teilte das Innenministerium mit. (dpa)