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Gladbeck-Geiselgangster Rösner erstmals Stunden aus der Haft

Gladbeck-Geiselgangster Rösner erstmals Stunden aus der Haft

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Hans Jürgen Rösner Foto: Archiv/Matthias Graben, Funke Foto Services
  • Der 1991 zu lebenslager Haft verurteilte Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner durfte erstmals das Gefängnis verlassen
  • Bei dem Ausgang in Eschweiler (bei Aachen) soll Rösner unerkannt geblieben sein
  • Begleitet wurde er von drei Justizbeamten und wurde, von außen nicht zu sehen, mit Ketten an Handgelenken und Fußfesseln gesichert

Aachen/Essen. 

Sein Foto ging um die Welt und war tagelang in den Medien: Hans-Jürgen Rösner, einer der beiden Geiselgangster von Gladbeck. Jetzt durfte Rösner erstmals nach seiner Verurteilung vom März 1991 das Gefängnis verlassen – und er blieb, heißt es, dabei unerkannt.

Begleitet von drei Justizbeamten und, von außen nicht zu sehen, mit Ketten an Handgelenken und Fußfesseln war Rösner vor einigen Tagen in der Innenstadt von Eschweiler bei Aachen unterwegs. Erst besuchte Rösner ein Café, dann soll er im örtlichen Mediamarkt ein paar Musik-CDs gekauft haben.

Laut Anwalt Rainer Dietz sei es Rösners größte Sorge gewesen, dass er in der Öffentlichkeit erkannt würde. Dies hätte wohl weitere Chancen auf begleitete Ausgänge negativ beeinflusst. Dietz geht aber davon aus, „wer an Zeitgeschichte interessiert ist, würde ihn erkennen“.

Hans-Jürgen Rösner war drei Stunden in Eschweiler

Der Ausflug dauerte insgesamt vier Stunden, davon dürfte Rösner etwa drei Stunden in Eschweiler gewesen sein. Dem ging ein jahrelanger Kampf mit den Justizbehörden voraus, berichtet Anwalt Dietz. Bereits in seiner Zeit in der JVA Bochum habe Rösner, heute 58 Jahre alt, „kurz davor“ gestanden, begleiteten Ausgang zu erhalten. Dann aber wurde er in die JVA Rheinbach verlegt. Als auch dort ein begleiteter Ausgang in Aussicht stand, kam Rösner im Jahr 2013 in die JVA Aachen. Dort sitzt er bis heute ein.

Auch in Aachen drängte Rösner auf sein Recht auf Ausgang, berichtet Anwalt Dietz. Die JVA widerum bestand darauf, dass dies nur „in völliger Heimlichkeit“ passieren könnte, wegen Rösners Medien-‚Prominenz‘. Rösner sollte deshalb erst Minuten vor Beginn des Ausgangs darüber informiert werden. Andere Strafgefangene würden Wochen oder gar Monate zuvor informiert. Laut Dietz habe die Anstalt Rösner nun am Vortag von seinem bevorstehenden begleiteten Ausgang in Kenntnis gesetzt. „Das reichte ihm“, sagt Anwalt Dietz.

JVA-Leiterin Reina Blikslager bestätigt, beim Ausgang von Rösner in Eschweiler sei letztlich „alles regelkonform“ gelaufen. Rösner sei in der JVA als Vorarbeiter in einem Verpackungsbetrieb eingesetzt. „Wenn er sich in der Haft nichts zu Schulden kommen lässt, wird es weitere begleitete Ausführungen geben“, sagt Blikslager. Zweimal im Jahr hätten Langzeitstrafgefangene die Möglichkeit dazu. Die JVA-Chefin legt Wert darauf, dass es sich bei Rösner um eine „Ausführung zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit“ handelt: „Das hat nichts zu tun mit einer Vorbereitung für vollzugsöffnende Maßnahmen“ – zum Beispiel späterem Freigang.

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