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Gericht stärkt Rechte von Privatperson im Streit um „Porno-Pranger“

Gericht stärkt Rechte von Privatperson im Streit um „Porno-Pranger“

Gegen die Veröffentlichung ihres Namens auf der als „Porno-Pranger“ bekannt gewordenen Liste einer bayerischen Rechtsanwaltskanzlei hat sich eine Frau erneut erfolgreich gewehrt.

Essen (dapd-nrw). Gegen die Veröffentlichung ihres Namens auf der als „Porno-Pranger“ bekannt gewordenen Liste einer bayerischen Rechtsanwaltskanzlei hat sich eine Frau erneut erfolgreich gewehrt. Die Nennung ihres Namens im Zusammenhang mit angeblich illegal aus dem Internet heruntergeladenen pornografischen Dateien verstoße gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Frau, entschied das Essener Landgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren. Damit bestätigte es eine Entscheidung von Ende August.

Die Kanzlei hatte die sogenannte Gegnerliste ursprünglich am 1. September auf ihrer Homepage veröffentlichen wollen. Darauf sollten Personen stehen, die aus dem Internet illegal Daten heruntergeladen und sich gegen entsprechende Abmahnungen gewehrt haben sollen. Da bekannt sei, dass die Kanzlei auch Anbieter aus der Porno-Branche vertrete, habe die Mandantin zu Recht befürchtet, durch das Erscheinen auf einer Gegnerliste der Kanzlei in ihrem Ansehen beschädigt zu werden, urteilte das Gericht.

Die Anwälte hatten argumentiert, mit der Gegnerliste werben zu wollen. Bei Unternehmen sei ein solcher Werbeeffekt unter Umständen gegeben, bei unbekannten Privatpersonen jedoch nicht, erklärte das Gericht.

Keine unmittelbaren Auswirkungen auf weitere Betroffene

Gegen das Urteil ist Berufung vor dem Oberlandesgericht in Hamm möglich. Auf weitere Betroffene habe die Entscheidung des Gerichts keine unmittelbaren Auswirkungen, betonte ein Gerichtssprecher. In entsprechenden Verfahren gelte die Entscheidung lediglich für die am Prozess Beteiligten. Andere Betroffene müssten ihren Streit selbst vor Gericht ausfechten. Medienberichten zufolge sollten bis zu 150.000 Datensätze auf der Gegnerliste veröffentlicht werden. Die Kanzlei wollte diese Zahlen jedoch nicht bestätigen.

Der „Porno-Pranger“ ist unterdessen ohnehin auf Eis gelegt. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte die Veröffentlichung der Liste verboten. Die Regensburger Kanzlei hatte daraufhin erklärt, vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht klagen zu wollen.

(Az: 4 O 263/12)

dapd

2012-09-26 16:14:14.0