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Ferien in NRW auf Kosten des Staates? Land stellt 4,5 Millionen Euro bereit

Auch ärmere Familien aus NRW haben ein Recht auf einen erholsamen Urlaub. Das Land fördert diese Familien sogar. So kommt man an den Urlaub!

Ferien in NRW
© IMAGO / Siering

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Schöne neue Welt! Viele Familien wünschen sich und brauchen auch einen Urlaub im Sommer – doch gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit hoher Inflation und entsprechend hohen Energie- und Lebensmittelpreisen müssen viele jeden Euro zweimal umdrehen, ehe ein teuer Sommerurlaub überhaupt in Erwägung gezogen werden kann.

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Doch tatsächlich gibt es für diese Familien mehr als berechtigte Hoffnung auf einen schönen erholsamen Urlaub, denn: Das Land NRW stellt 4,5 Millionen Euro zur Verfügung, damit Familien auf Kosten des Staates verreisen können!

Ferien in NRW auf Kosten des Staates möglch

Was sich nach einem Trick oder Behörden-Irrtum anhört, ist alles andere als das. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung will mit dem Programm „Familienzeit NRW“ auch ärmeren Familien den Trip an die Sonne ermöglichen. Bezahlt werden drei bis sieben Übernachtungen in einer bundesweiten „Familienferienstätte“ oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in NRW.

Inbegriffen sind Vollpension und verschiedene familienfreundliche Freizeitangebote. Auch die Anreise per Bahn kann durch das Land NRW übernommen werden. Als Zielgruppe kommen vor allem Alleinerziehende oder Familien mit sehr vielen Kindern und geringem Einkommen infrage. Unter anderem sind Personen förderberechtigt, „deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe“, heißt es in der Abgabenordnung.

Auch Familien mit behinderten Kindern werden gefördert

Ganz unabhängig vom Einkommen dürfen auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung einen Familienurlaub beantragen. Organisiert wird das über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. Vorgelegt werden müssen entsprechende Nachweise, etwa ein gültiger Schwerbehindertenausweis, der Steuerbescheid oder der aktuelle Bewilligungsbescheid (z.B. für Wohngeld).


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Familien, die letztlich gefördert werden, müssen sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro Erwachsenem und 25 Euro pro Kind beteiligen. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil komplett. Ein Taschengeld für vor Ort gibt es nicht, vor Ort muss man alles aus eigener Tasche zahlen.