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Drei Hammer verklagen Nachbarn wegen zwei Bäumen und einem Zaun – Richter macht ihnen beim Prozess diese deutliche Ansage

Drei Hammer verklagen Nachbarn wegen zwei Bäumen und einem Zaun – Richter macht ihnen beim Prozess diese deutliche Ansage

Landgericht Essen XVII Strafkammer, Angeklagter.jpg
Foto: Kerstin Kokoska
  • Drei Anwohner in Hamm-Heessen verklagten ihren Nachbarn
  • Grund: Baum zu groß, Äste wachsen aufs Grundstück, Zaun zu hoch
  • Der Richter macht die drei Kläger einen Kopf kürzer

Hamm. 

Geschichten wie einst beim TV-Schiedsgericht Barbara Salesch: Eine zu hohe Rotbuche, ein Lebensbaum, der in das Nachbargrundstück wächst und ein zu hoher Zaun haben drei Anwohner einer Siedlung in Hamm-Heessen dazu veranlasst, ihren Nachbarn zu verklagen.

Bildlich kann man sich vorstellen, wie sich die drei vor Prozessbeginn die Hände rieben, dass endlich Gerechtigkeit in die Straße einkehrt. Den Einlauf vom Richter holte sich aber nicht der Besitzer von Baum und Zaun ab, sondern die Kläger selbst.

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Wie der „Westfälische Anzeiger“ berichtet, reichten die drei Anwohner drei wortgleiche Klagen beim Amtsrichter ein. Eine Rotbuche auf dem Grundstück des Feindbilds sei zu hoch, sie spende zu viel Schatten und beeinträchtige mit ihren Wurzeln einen Gehweg. Der Lebensbaum wachse zu stark auf das Grundstück eines der Kläger und der Zaun sei so hoch, dass man es als Nachbar nicht mehr hinnehmen könne.

Noch bevor einer der Kläger oder der Beklagte beim Prozess einen Ton gesagt hatten, gab es aber eine Ansage vom Amtsrichter. Und die hatte sich gewaschen.

Klare Ansage vom Richter lässt Kläger ziemlich kleinlaut werden

Zwei der drei Kläger hätten überhaupt kein Recht, sich über die beiden Bäume zu beschweren, weil sie gar keine gemeinsame Grundstücksgrenze mit dem Angeklagten hätten. Damit seien sie schon einmal raus aus dem Verfahren. Was den Zaun angeht, stellte der Richter klar, dass die Zäune von allen drei Klägern genauso hoch wie der des Beklagten sein.

Und als die drei Anwohner auf ihren Stühlen schon einen Kopf kleiner geworden waren, legte der Richter nach. Weil die Rotbuche nicht in den letzten zwei Wochen in den Himmel geschossen wäre, sei der größte Teil des Wachstums bereits verjährt. Der beeinträchtigte Gehweg gehöre keinem der Kläger, sondern der Stadt. Und die habe kein Problem mit den Wurzeln.

Äste ragen in dein Grundstück? Schneid sie halt ab

Wäre da noch der Lebensbaum. Sollten die Äste in das Grundstück des Nachbarn wachsen, solle er den Teil auf seinem Hab und Gut doch gefälligst einfach abschneiden. Dann wäre der Anblick zwar braun statt grün, aber das Problem gelöst. Ob er das wolle, konnte der Kläger auf Nachfrage nicht sagen.

Bums, Klage abgewiesen. Einen Kopf kürzer dürften die drei Kläger den Gerichtssaal verlassen haben. Die Nachricht vom Amtsrichter war unmissverständlich: Redet miteinander, bevor ihr euch verklagt! (dso)