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Wirbel um Döner in NRW! Was essen wir da eigentlich?

Wann ist ein Döner eigentlich noch ein Döner? In NRW kommt heraus: In einem Drittel der Fälle handelt es sich gar nicht um den beliebten Imbiss.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Ist das die Weiterentwicklung des Döners? Wir testen den Spargel-Döner

Das Verbraucherschutzministerium hat die Ergebnisse von Dönerkontrollen zusammengefasst. Bei einem Drittel der überprüften Dönerspieße in NRW handelt es sich gar nicht um Döner!

Seit Herbst gab es dafür 1.250 Kontrollen. In 428 Fällen wurden falsche Kennzeichnungen festgestellt und beanstandet. Für Verbraucher ist wichtig, dass Döner korrekt angeboten wird.

Döner-Ärger in NRW

Ein Döner muss bestimmte Kriterien erfüllen. Laut Leitsätzen besteht ein richtiger Döner aus dünnen Fleischscheiben. Der Hackfleischanteil darf dabei maximal 60 Prozent betragen. Ein Produkt mit höherem Hackfleischanteil darf nicht als Döner bezeichnet werden und muss korrekterweise einen anderen Namen tragen, nämlich Drehspieß.

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Das Ministerium hat die Bezirke aufgefordert, genaue Daten zu den Kontrollen zu melden. So konnten Verstöße systematisch dokumentiert werden. Wurde ein falsch gekennzeichneter Döner entdeckt, mussten Gemeinden vor Ort gegen die falsche Kennzeichnung vorgehen. Die Speisen müssen zukünftig dann als Drehspieß verkauft werden. Kontrollen helfen dabei, Verbraucher vor Täuschung zu schützen.

Döner-Klartext in NRW

Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen betonte: „Wenn ich einen Döner bestelle, möchte ich auch sicher sein können, dass ich einen Döner bekomme.“


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Das Land setze sich aktiv für klare und korrekte Bezeichnungen ein. Verbraucher sollen auf die Integrität der angebotenen Lebensmittel vertrauen können. Der Döner soll stets korrekt und gesundheitlich unbedenklich bleiben. (mit dpa)

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