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Corona in NRW: 2G im Einzelhandel zulässig? Gericht fällt Entscheidung

Corona in NRW: 2G im Einzelhandel zulässig? Gericht fällt Entscheidung

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Corona in NRW: 2G im Einzelhandel zulässig? Gericht fällt Entscheidung

Corona in NRW: 2G im Einzelhandel zulässig? Gericht fällt Entscheidung

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Diese Impfstoff-Arten gibt es und so funktionieren sie.

Auch in NRW sorgt die Corona-Mutante Omikron für Besorgnis und erhöhte Vorsicht.

NRWs Ministerpräsident Hendrik Wüst hat nun kurz vor Weihnachten Corona-Klartext besprochen. „Die große Silvester-Sause wird es nicht geben“, sagte er nun. Auch Familienminister Stamp passt die Corona-Maßnahmen für Kita-Kinder an.

Alle Entwicklungen rund um Verschärfungen, Omikron und einen möglichen Lockdown kannst du hier in unserem Corona-Newsblog lesen.

Corona in NRW: Sorge vor Omikron – Hendrik Wüst spricht Klartext vor Weihnachten

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Corona in NRW (Stand: 22. Dezember):

  • 7-Tage-Inzidenz: 220,6
  • Neuinfektionen zum Vortag: 7169 Fälle
  • Erstimpfungen in Prozent: 77,4
  • Vollständige Impfung in Prozent: 73,7
  • Todesfälle insgesamt: 19965 (+69 zum Vortag)

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Donnerstag, 23. Dezember

18.02 Uhr: NRW-Oberverwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel in der Freizeit

Die 2G-Regelung für Weihnachtsmärkte, Sport im Freien und für die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen ist nach einer gerichtlichen Eilentscheidung rechtens. Wie das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Münster mitteilte, seien die Kontaktbeschränkungen durch das Land für nicht geimpfte oder genesene Personen verhältnismäßig. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Köln. Er wollte als nicht Geimpfter und nicht Genesener einen Weihnachtsmarkt und Restaurants besuchen sowie im Freien mit weiteren Mitspielern Golf spielen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des Anwalts werden durch die Coronaschutzverordnung des Landes seine Grundrechte zu sehr eingeschränkt. Das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen und der Schutz von Risikogruppen mit Personen ab 60 Jahren seien die einzig effektiven und verhältnismäßigen Maßnahmen. Diese Sicht teilt das OVG nicht. Zwar sei das Infektionsrisiko im Freien grundsätzlich geringer. Aber überall dort, wo Menschen zusammenkommen und der Abstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werden können, wie auf einem Weihnachtsmarkt, verbreite sich das Coronavirus. Zumal FFP2-Masken beim Essen und Trinken abgenommen werden müssen. Das gelte auch für den Besuch in Restaurants.

Auch beim Sport könnten längere Begegnungen nicht verhindert werden. Das Gericht wies in seiner Begründung daraufhin, dass individueller Sport wie Joggen im Freien weiterhin auch für Menschen erlaubt sei, die weder geimpft noch genesen seien. Das relativiere den Eingriff mit der 2G-Regeln durch das Land.

16.34 Uhr: NRW weitet Corona-Kontaktbeschränkungen auf Immunisierte aus

Ab dem 28. Dezember gelten auch für Geimpfte und Genesene in Nordrhein-Westfalen Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich sind ihnen dann nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt – eine Begrenzung der Anzahl von Hausständen gibt es hier nicht. NRW setzt unter anderem mit dieser Regel in seiner aktualisierten Corona-Schutzverordnung die jüngsten gemeinsamen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern um.

Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind von der Einschränkung ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort, neben dem eigenen Hausstand dürfen dann aber nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Wie das Landesgesundheitsministerium am Donnerstag weiter mitteilte, dürfen Großveranstaltungen außerdem keine Zuschauer mehr haben. Neu sind auch Verschärfungen bei Masken- und Testpflichten im Freizeitbereich. „Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert“, teilte das Ministerium mit. Da beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden könnten, müssten Immunisierte hier künftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Dazu gibt es im Bund-Länder-Beschluss keine detaillierte Festlegung.

Die aktualisierte Schutzverordnung soll zunächst bis zum 12. Januar gelten.

Mittwoch, 22. Dezember

17.36 Uhr: Oberverwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel im NRW-Einzelhandel

Die 2G-Regelung im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ist nach einer gerichtlichen Eilentscheidung rechtens. Wie das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in Münster mitteilte, sei es vertretbar, dass nur gegen Corona Geimpfte und Genese Zutritt zu vielen Läden haben. Das Land können davon ausgehen, dass die Regel dazu beitrage, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystem zu vermeiden.

Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth, die mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes damit keinen Erfolg hatte. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Woolworth bietet ein Mischsortiment aus Textilien und Haushaltsbedarf aller an. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1858/21.NE)

Woolworth argumentierte, im Einzelhandel bestehe keine signifikante Infektionsgefahr. Die vorhandenen Hygienekonzepte stünden dem entgegen. Gegenüber dem von der Regel ausgenommenen Einzelhandel bestehe eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Dem schloss sich das OVG nicht an. Es sei sachlich vertretbar, so das Gericht, dass das Land Geschäfte mit Waren für den Grundbedarf von der Zugangsbeschränkung ausgenommen habe.

13.40 Uhr: Engmaschigere Tests in NRW-Kitas

Wegen der neuen Corona-Variante Omikron will die NRW-Landesregierung in Kitas enger auf das Virus testen lassen. Laut Familienminister Joachim Stamp (FDP) soll die Testfrequenz von zwei auf drei Tests pro Woche erhöht werden.

In einem Brief an Eltern und Kita-Beschäftigte erklärte der Minister, dass ab der zweiten Januarwoche ein neuer Antigen-Lolli-Test zur Verfügung stehe, der noch sensitiver sei. Zudem liege eine Bestätigung vor, dass dieser Lolli-Test auch auf die Omikron-Variante anspreche.

Montag, 20. Dezember

11.58 Uhr: Ministerpräsident Wüst spricht vor Weihnachten Silvester Klartext

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) stellt verschärfte Kontaktbeschränkungen rund um den Jahreswechsel in Aussicht. „Die große Silvestersause wird es nicht geben können“, sagte Wüst am Montag im „Morgenmagazin“ der ARD. Am Dienstag wollen die Regierungschefinnen- und -chefs von Bund und Ländern angesichts der Ausbreitung der Omikron-Variante über weitere Maßnahmen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten.

„Omikron mahnt zur absoluten Wachsamkeit“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz. Wüst ließ zugleich erkennen, dass er weitere Einschränkungen zum Weihnachtsfest nicht für notwendig hält. „Wir wissen aus der Vergangenheit, dass das Weihnachtsfest nicht der Pandemietreiber ist“, sagte der CDU-Politiker.

8.12 Uhr: Corona-Inzidenz in NRW wieder leicht gestiegen

In NRW ist die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen wieder leicht gestiegen. Das Robert-Koch-Institut gab die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche am Montag mit 238,3 an. Am Sonntag hatte sich bei 237,0 gelegen. Eine Woche zuvor hatte der Wert noch 276,8 betragen. Bundesweit lag die Inzidenz am Montag mit 316,0 weiterhin deutlich höher als in NRW.

Für NRW wurden innerhalb eines Tages 2639 neue Corona-Infektionen sowie sieben Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus gemeldet. Mit einer Inzidenz von 511,0 lag der Kreis Lippe landesweit weiterhin an der Spitze – gefolgt von Remscheid (382,9) und dem Oberbergischen Kreis (344,5). Am niedrigsten war die Inzidenz in Münster mit 105,6. (red mit dpa)