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Braune Touristen-Schilder an Autobahnen: Wer wählt sie aus und wann dürfen sie nicht aufgestellt werden? Hier die Antworten

Braune Touristen-Schilder an Autobahnen: Wer wählt sie aus und wann dürfen sie nicht aufgestellt werden? Hier die Antworten

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Foto: Lars Heidrich

Essen. 

Jeder kennt sie, die braunen Schilder, die an Autobahnen auf touristische Sehenswürdigkeiten hinweisen. Doch wo kommen die Schilder eigentlich her? Und wer entscheidet darüber? Darüber berichtet aktuell die Neue Westfälische.

Demnach kommt die Idee mit den Schildern von den Franzosen, die die ersten Touristen-Tafeln in den Siebzigerjahren aufgestellt haben. Im Jahr 1984 seien dann mit den „Löwensteiner Bergen“ und „Burg Teck“ bei Stuttgart die ersten Schilder auch zu uns gekommen.

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Dabei muss es nicht immer nur um eine Sehenswürdigkeit gehen. Das Ruhrgebiet bewirbt zum Beispiel die komplette „Metropole Ruhr“ mit 53 Städten als Sehenswürdigkeit „Metropole Ruhr“, während mit der Zeche Zollverein auch eine einzelne Sehenswürdigkeit beworben wird.

Das Aufstellen der Autobahnschilder ist dabei Ländersache, der Entwurf Sache der Kommune, wie aus dem Bericht hervorgeht. Die Kommune legt dabei einen Entwurf vor, der dann von der Straßenbaubehörde oder der Autobahndirektion genehmigt werden muss. Auch Verbände können diese Anträge stellen.

Aus diesen Gründen können Anträge abgelehnt werden

Anträge können abgelehnt werden, wenn die Sehenswürdigkeit mehr als zehn Kilometer von dem Schild entfernt ist. Auch muss ein gewisser Abstand zwischen mehreren Tafeln gewahrt bleiben, früher waren es laut Bericht 20 Kilometer, heutzutage reiche oft schon ein Kilometer.

Vorgeschrieben sind bei der Gestaltung der Hinweistafeln die Farben Braun und Weiß. Der Schriftzug muss serifenlos sein und darf sich über maximal zwei Zeilen erstrecken. (jp)